Grüner Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform ausgestalten
29.09.2020 | Das am 18. Juni 2020 vom Bundestag aufgrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung von der CDU/CSU-SPD-Koalition beschlossene und durch Mitwirkung des Bundesrates am 03.Juli 2020 gem. Art.78 GG zustande gekommene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (gemäß Beschlussempfehlung auf Drs.19/20163, bislang – Stand 28.09.2020, 18 Uhr – noch nicht verkündet) ist in Teilen verfassungswidrig. Das bestätigen sowohl ein von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Prof. Dr. Matthias Bäcker (Universität Mainz) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten als auch – teils noch weitergehender – eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 1).Um die Verwirklichung des wichtigen Ziels dieses Gesetzes, den zunehmenden Rechtsextremismus, die anhaltenden Angriffe auf Demokratinnen und Demokraten und die zu beobachtende Verrohung der Diskussionskultur und Straftaten im Netz (von Volksverhetzung, Bedrohungen, Vorbereitung von Terrordelikten bis zur Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder) effektiv zu bekämpfen, nicht zu gefährden, muss es unverzüglich an die Anforderungen des Grundgesetzes angepasst werden.
Verwandte Artikel