Grüner Entschließungsantrag: Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen
26.06.2019: Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Menschenrechte sind universell, unteilbar verpflichtend, unveräußerlich und bedingen
einander. Alle Staaten sind verpflichtet, Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) zu respektieren,
zu schützen und zu gewährleisten. Denn Liebe ist Liebe und kein Verbrechen.
Deutschland steht hier auch aufgrund seiner Verfolgungsgeschichte von Homosexuellen
in einer besonderen Verantwortung.
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