Antrag zur Einsetzung eines 3. Untersuchungsausschusses der 19. WP zu Wirecard
09.09.2020 | Die in den Monaten vor Erstellung dieses Antrages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit berichteten und diskutierten Vorkommnisse um den Wirecard-Konzern (der hier und im Folgenden genutzte Be-griff „Wirecard-Konzern“ soll für den Zweck dieses Untersuchungsauftrags die Wirecard AG, sämtliche Konzern- und Tochterunternehmen sowie weitere Beteiligungen umfassen, sowie in ihrer Tätigkeit als Beschäftigte oder Organe für diese handelnden natürliche Personen) und dessen Umfeld sind sehr detail- und facet-tenreich. Die Bundesregierung konnte in den hierzu durchgeführten Sitzungen des Finanzausschusses aus Sicht der antragstellenden Fraktionen die Vorgänge und Zusammenhänge mit dem Handeln der zuständigen bzw. beteiligten Bundesbehörden nicht ausreichend aufklären; es sind viele Fragen offen und neue Fragen entstanden. Es ist daher aus Sicht der Antragsteller unumgänglich, diese Vorgänge in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages zu untersuchen.
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