PRESSEMITTEILUNG: Familienbericht zeigt die Versäumnisse der letzten Jahre auf
03.03.2021 | Zur Vorstellung des Familienberichts der Bundesregierung erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik: Die Kernelemente des Familienberichts bringen keine grundsätzliche Neuerung. Ob Kindergrundsicherung, Betreuungsangebote, Ehegattensplittung oder Minijobs: Hier sind die Herausforderungen und Instrumente bekannt. Hier hat aber das seit sieben Jahren sozialdemokratisch geführte Bundesfamilienministerium viel zu wenig erreicht. Kein Wunder, dass Ministerin Giffey die heutige Vorstellung eher als Wahlkampfauftakt nutzt und unverbindliche Zukunftsversprechungen macht. Das Armutsrisiko von Kindern und Familien, besonders Alleinerziehenden, ist beschämend hoch, trotz jahrelang wirtschaftlich guter Zeiten. Statt eine echte Neusortierung der Familienförderung anzugehen, hat die Regierung mehr schlecht als recht an etlichen Stellen herumgedoktert. Es ist daher kein bisschen überzeugend, wenn Ministerin Giffey nun die Kindergelderhöhungen von insgesamt 25 Euro oder auch gewisse Verbesserungen beim Kinderzuschlag als Erfolg verkaufen will. Der von der SPD artikulierte Einsatz für eine Kindergrundsicherung kommt Jahre zu spät. Natürlich ist es schwer, gegen den Willen der Union das Ende des Ehegattensplittings einzuläuten. Aber noch im letzten Bundestagswahlkampf hatte die SPD das auch gar nicht vor. Sie hatte daher auch keine echten Ambitionen, hier im Sinne des Familienberichts zu agieren. Eine Abkehr von Minijobs, wie sie im Familienbericht vorgeschlagen wird, ist auch nach vielen Jahren eines SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums in weiter Ferne. Und in punkto Vereinbarkeit muss man sagen: Das Gute-Kita-Gesetz hat klare Schwächen und eine längere Finanzierung steht in den Sternen. Die Verhandlungen mit den Ländern zur Schulkinderbetreuung stehen auf der Kippe. Bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, so im Bericht gefordert, sind die Beiträge der Bundesregierung wirkungslos geblieben. Abschließend ist festzuhalten, dass eine ganze Reihe der Kommissionsvorschläge Belange von Ländern und Kommunen betreffen. Hier ist überaus fraglich, an welchen Stellen Bundesprogramme tatsächlich das Mittel der Wahl sein sollten.
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