Grüner Entschließungsantrag zu einem Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
24.03.2021 |
In Deutschland werden nach wie vor intergeschlechtliche Säuglinge und Kinder medizinisch nicht notwendigen Operationen und Behandlungen unterzogen mit dem Ziel, ihre körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen in Einklang zu bringen. Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können
schwerwiegende, langfristige körperliche und psychische Leiden verursachen (Deutscher Ethikrat: Stellungnahme Intersexualität, BT-Drs. 17/9088, S. 26 f.) Ein Verbot von genitalverändernden chirurgischen Eingriffen und medikamentösen oder sonstigen Behandlungen ohne medizinische Indikation ist dringend geboten, weil
nach wissenschaftlichen Analysen solche Operationen trotz der bestehenden Strafnormen (§§ 223 ff. StGB) noch immer stattfinden (vgl. Klöppel: Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter, Berlin: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, 2016). Aus
menschenrechtlicher Perspektive darf eine für den Lebensweg eines Menschen so hochsensible Entscheidung, wie diejenige für irreversible medizinische Eingriffe zur Geschlechtszuweisung, nicht ohne die Beteiligung der betroffenen Person selbst erfolgen (vgl. https://www.amnesty.de/sites/default/files/2018-06/Amnesty-Bericht-Intergeschlechtlichkeit-
Deutschland-Daenemark-Mai2017.pdf).
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