Antrag: Humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland
29.01.2020: Mit Inkrafttreten der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 und der Schließung der Balkanroute hat sich die Situation für Asylsuchende in den fünf sogenannten Hotspots auf den griechischen Ost-Ägäis-Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos dramatisch verschlechtert. Die Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei sieht unter anderem vor, dass alle Menschen, die seit dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen und die kein Asyl beantragen bzw. deren Antrag als unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, in die Türkei rückgeführt werden. Im Gegenzug sollte pro Rückgeführter oder Rückgeführtem ein Syrer oder eine Syrerin aus der Türkei in der EU neu angesiedelt werden. Dieser Mechanismus ist menschenrechtlich zutiefst kritikwürdig und hat überdies auch nicht funktioniert. Unter anderem haben die EU-Mitgliedstaaten kaum syrische Schutzsuchende aus der Türkei aufgenommen. Zudem verlaufen die Asylverfahren in Griechenland aufgrund der Überlastung des Systems so schleppend, dass sich die Betroffenen faktisch Jahre lang in einer Sackgasse befinden. Jenseits der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung haben sie bisher auch keine Chance auf Weiterverteilung innerhalb der EU. Daher herrscht gerade für besonders Schutzbedürftige dringender Handlungsbedarf.
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