Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
13.02.2020: Fortbildungen in Teilzeit können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bereits zwar grundsätzlich gefördert werden, die Unterstützung beschränkt sich jedoch nur auf die Übernahme der Maßnahmekosten. Eine anteilige Förderung des Lebensunterhalts in Teilzeit ist bisher nicht möglich. Dies widerspricht dem berechtigten
Interesse von Fortbildungsinteressierten, auch während der Fortbildungsphase nah am betrieblichen Kontext zu bleiben, sowie dem Interesse des Arbeitgebers, die Arbeitskraft der Beschäftigten möglichst ohne Unterbrechung im Betrieb zu erhalten.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird die finanzielle Förderung der Fortbildungsmaßnahme für Bildungsgänge in Teilzeit auf die Unterstützung des Lebensunterhalts ausgeweitet. Durch die Abfederung von Einkommensverlusten werden finanzielle Hürden, die der Aufnahme einer berufsbegleitenden Fortbildung entgegenstehen, abgebaut. Unnötige Phasen des Wiedereinstiegs werden dadurch verringert und die
Vereinbarkeit von Fortbildungswunsch, Erwerbstätigkeit und Familie erhöht.
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