Engagementoffensive jetzt – Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bürgerschaftliches
Engagement ist das Fundament einer funktionierenden Demokratie und
lebendigen Zivilgesellschaft. Engagement bereichert das Leben vieler
Menschen und ist häufig ein zentraler Aspekt und Ankerpunkt im Leben.
Dabei sind die Formen bürgerschaftlichen Engagements so bunt und
facettenreich wie unsere Gesellschaft selbst. Kultureinrichtungen,
Rettungs- und Sanitätsdienste, Technisches Hilfswerk (THW), freiwillige
Feuerwehren, Vereinssport, Natur- und Tierschutz,
Menschenrechtsorganisationen, Friedensbewegungen,
Frauenrechtsinitiativen, Jugendverbände, Nachbarschaftshilfe,
Gewerkschaften und vieles mehr wären ohne das freiwillige Engagement von
über 30 Millionen Menschen in diesem Land nicht möglich.
Nach zehn Jahren brauchen wir eine echte Engagementstrategie und klare politische Verantwortung
Gute
Engagementpolitik darf jedoch keine Politik warmer Worte sein, sondern
muss reale Unterstützung in Form von Taten folgen lassen. Die
Engagementstrategie der Bundesregierung ist nun fast zehn Jahre alt und
in vielen Punkten bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden.
Sie gleicht einem Flickenteppich von nebeneinander laufenden Programmen
in diversen Ministerien, die unkoordiniert direkt oder indirekt
Engagement fördern und deren Wirkungen zum großen Teil nicht einmal
evaluiert werden (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage Bundestagsfraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN BT-Drs. 19_9528). Zum zehnten Jubiläum sollte die
bestehende Strategie daher grundlegend erneuert werden und konsequent
auf die systematischen Herausforderungen im Engagementbereich, z. B.
demografische und digitale Entwicklungen, ausgerichtet werden.
Um
die Umsetzung der Engagementstrategie künftig sicherzustellen, ist für
eine klare politische Verantwortung und stärkere Sichtbarkeit von
Engagementpolitik zu sorgen. Hierzu gibt es in einigen Bundesländern
bereits Vorbilder, wie etwa das Amt der Staatsrätin für
Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft in BadenWürttemberg. Bei der
Gründung einer „Deutschen Engagementstiftung“ muss geklärt sein, welche
Aufgabenstellung und Finanzkraft diese besitzen und welche Rolle sie
innerhalb der engagementpolitischen Gesamtstrategie des Bundes spielen
soll. Nur dann kann sie auch die effektive neue Förderungsstelle für
strukturelle, niederschwellige und unbürokratische Unterstützung von
bürgerschaftlichem Engagement sein, die tatsächlich benötigt wird. Es
gibt, wie nachfolgend beschrieben, eine Reihe von Sachverhalten, die für
eine erfolgreiche Engagementpolitik entscheidend sind. Sollte die Große
Koalition ihre Planungen zur Stiftungsgründung noch verwerfen, wäre sie
in der Pflicht ohne Zeitverzug darzulegen, wie sie stattdessen jenen
Anforderungen gerecht werden will. Ohne eine klare Zuordnung der
Maßnahmen zu einer Koordinierungsinstanz droht eine in die Breite
wirkende Engagementpolitik Stückwerk zu bleiben.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Engagement verbessern
Bürgerschaftliches
Engagement braucht passende, rechtssichere und unbürokratische
Organisationsformen. Dafür sind ein engagementfreundliches
Gemeinnützigkeits-, Stiftungs- und Genossenschaftsrecht entscheidend.
Die
derzeitige Situation zeigt aber eine hohe Rechtsunsicherheit für
gemeinnützige Organisationen, die um den Status ihrer anerkannten
Gemeinnützigkeit bangen, da einige Parteien und Fraktionen Druck auf die
autonome Finanzverwaltung ausüben und ihre Entscheidungen infrage
stellen (siehe www.neuesdeutschland.de/artikel/1113081.deutsche-umwelthilfe-peta-unbequeme-gemeinnuetzigkeit.html; blog.campact.de/2019/03/attac-urteil-trifft-jetzt-campact/).
Stiftungen leisten in Deutschland viel für das bürgerschaftliche
Engagement. Dennoch haben sie mit wachsenden Herausforderungen zu
kämpfen, z. B. dem niedrigen Zinsniveau, der schwierigen Akquise von
Freiwilligen oder unnötiger Bürokratie (vgl. u. a. www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/hoheinflation-und-niedrige-zinsen-machen-stiftungen-zu-schaffen-14946544.html; www.stiftungen.org/presse/mitteilung/stiftungen-finden-schwerer-engagierte-fuer-gremien.html).
Die geplante Novelle des Stiftungsrechts muss Herausforderungen
aufgreifen und Lösungsmöglichkeiten bieten. Engagement organisiert sich
nicht zuletzt auch in vielen Genossenschaften. Diese stehen oft vor der
Frage, wie ziviles Engagement und öffentliche Hand zusammenarbeiten
können, z. B. zur Rettung lokaler Begegnungsorte. Genossenschaftsrecht
und kommunale Verordnungen sollten sich ergänzen und die Gründung
kommunal bedeutender Genossenschaften ermöglichen anstatt sie zu
behindern.
Viele Initiativen klagen zudem über zu hohen Bürokratieaufwand für Freiwillige (vgl. www.lbe.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lbe/ppt/roebke_buerokratie_und_be-2.pdf).
Auch hier haben die Regierungsfraktionen in einer Vereinbarung des
Koalitionsvertrages versprochen, „bestehende Regelungen [zu]
entbürokratisieren“ (S. 118).
Engagement in einer digitalen Welt
Die
Digitalisierung durchdringt alle Bereiche des menschlichen Lebens und
verändert genauso die Möglichkeiten und Tätigkeiten im Engagement. Die
Regierungskoalitionen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart zu
prüfen, „wie ein „Zivilgesellschaftliches Digitalisierungsprogramm“ für
ehrenamtliches Engagement ausgestaltet und auf den Weg gebracht werden
könnte“ (S. 48). Bisher liegen hierzu aber keine Ergebnisse vor.
Digitale Plattformen bieten eine völlig neue Chance, Vereine und
Initiativen mit interessierten Menschen zusammenzubringen. Aber nicht
nur die Mittel und Wege zum Engagement verändern sich, sondern ein ganz
neuer Bereich von „digitalem Engagement“ wächst stetig – sei es als
Autorin der Wikipedia, Freifunker, Programmiererin von Open Source
Software usw. Die immer weitreichenderen digitalen Möglichkeiten und
Engagementformen verursachen jedoch auch Herausforderungen: Neben der
nötigen Infrastrukturabdeckung (Internetbandbreite, Mobilfunknetze) und
Hardware braucht es Expertise im Umgang mit digitaler Technik,
Schulungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit und vieles mehr. Auf diese
Potenziale und Herausforderungen muss die Engagementpolitik der
Bundesregierung eine hohe Priorität legen.
Engagement lernen – lernen durch Engagement
Ein
wichtiger Ort, um jungen Menschen Engagement näher zu bringen, sind
Schulen und Hochschulen. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler gibt
an, dass der Anstoß für ihre freiwillige Tätigkeit durch die Schule kam
(vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Zivilgesellschaft_KONKRET_NR6.pdf).
Wer sich schon früh engagiert, neigt auch im späteren Leben dazu, es
wieder oder weiterhin zu tun. Zudem können in Schulen alle Kinder und
Jugendlichen, auch aus eher engagementfernen Haushalten, erreicht
werden. Schulen und Hochschulen sollten Orte werden, an denen junge
Menschen kennenlernen, wo und wofür sie sich engagieren können und ihnen
hierzu auch der Raum gewährt wird. Dafür sollten die Freiräume im
Rahmen der Ganztagsschule genutzt und „Service Learning“ gefördert
werden. Wenn eine Klasse sich in Biologie z. B. mit den Auswirkungen von
Plastik im Meer beschäftigt und dann selbst eine Müllsammelaktion
organisiert, wenn Grundschulkinder Lesen lernen und dann einen
Lesenachmittag im benachbarten Seniorenheim ermöglichen: Möglichkeiten
einer gewinnbringenden Verzahnung von Bildung und Engagement sind
zahlreich. Hier muss dringend das Potenzial stärker ausgeschöpft werden.
Persönliches Engagement für alle ermöglichen
Am Ende
sind es immer die unterschiedlichen Menschen vor Ort, die Engagement
leisten: Eine junge Mutter, die im Sportverein als Jugendtrainerin
arbeitet, ein Auszubildender, der in der freiwilligen Feuerwehr
mitanpackt, usw. Das muss ermöglicht und unterstützt werden. Dabei gilt
es, insbesondere Menschen in verschiedenen Lebenslagen Engagement zu
ermöglichen. Dazu sind inklusive, finanzielle aber auch zeitliche
Rahmenbedingungen von Bedeutung. Wir brauchen zeitpolitische Maßnahmen,
die durch eine flexible Vollzeit mehr Raum für bürgerschaftliches
Engagement neben dem Job geben.
Aber auch Ehrenamtspauschalen sind
eine wichtige Frage, wenn wir Menschen mit begrenzten finanziellen
Mitteln – wie z.B. Alleinerziehende oder junge Menschen, die nicht von
ihren Eltern unterstützt werden können – für Engagement gewinnen wollen.
Klar ist: Freiwilliges Engagement muss freiwilliges Engagement bleiben
und darf nicht zu verdeckter Erwerbsarbeit führen. Aber
Aufwandsentschädigungen in begrenzter Höhe können in bestimmten
Bereichen eine angemessene Wertschätzung sein. Entsprechend ergibt bspw.
die historisch gewachsene Diskrepanz zwischen Übungsleiter- und
Ehrenamtspauschalen keinen Sinn.
Ebenso sind die Verfahren der Anrechnung von
Aufwandsentschädigungen für Engagement auf Leistungen nach SGB II zu
hinterfragen. Viele Menschen mit Migrationshintergrund engagieren sich,
ihre Arbeit ist in einigen Engagementbereichen aber noch weit
unterrepräsentiert bzw. in der Öffentlichkeit oft weniger sichtbar.
Engagementpolitik in einem Einwanderungsland muss auch die besonderen
Bedarfe verschiedener Zielgruppen in den Blick nehmen und das Potenzial
von Migrant*innen-Organisationen oder den Neuen Deutschen Organisationen
(NDO), die Nachkommen aus Migrantenfamilien und von Geflüchteten
repräsentieren, berücksichtigen. Sie tragen wesentlich dazu bei,
insbesondere die Teilhabe von Menschen aus Einwandererfamilien zu
verbessern. Gleichzeitig muss sich Engagement stärker für Menschen aller
Herkunft öffnen und kultureller Austausch unterstützt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1.
zehn Jahre nach der letzten Engagementstrategie im Jahr 2020 eine neue
Engagementstrategie mit klaren Prioritäten und ressortübergreifend
abgestimmten Maßnahmen vorzulegen und im Erarbeitungsprozesses eine
Evaluation der bisherigen Strategie und eine breite Beteiligung von
Vereinen und Zivilgesellschaft vorzusehen. Die Strategie sollte dabei
u.a. folgende Ziele berücksichtigen: a. Ermöglichung von Engagement für
alle, d.h. Partizipationsungleichgewichte für oft unterrepräsentierte
Gruppen (Arbeitslose, Frauen in Führungspositionen und politischen
Mandaten, Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen und Senioren,
Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen mit Beeinträchtigungen etc.)
auszugleichen; b. Prävention gegen Extremismus und Radikalisierung; c.
Entwicklung von Bildungseinrichtungen zu Engagementorten und
Verbesserung der Bildung zu Engagement („Service Learning“); d.
Unterstützung von Engagement in strukturschwachen Regionen sowie in den
neuen Bundesländern; e. Anerkennungskultur für Engagement verbessern; f.
Weiterentwicklung der Freiwilligendienste, u.a. mit einem deutlichen
Aufwuchs der Plätze in den Freiwilligendiensten; g. reagierende
Maßnahmen auf Veränderungen des Engagements (z. B. durch demografischen
Wandel) und jüngere Formen des Engagement (z. B. digitales Engagement);
h. Verpflichtung zur Evaluation der Maßnahmen und Wirkung der Strategie
als Ganzem.;
2. eine Position innerhalb der Bundesregierung zu
schaffen, die für die notwendige Koordination der Engagementpolitik
zuständig ist und die Bedeutung dieses wichtigen Themas herausstellt und
Sichtbarkeit erhöht;
3. für die geplante Einrichtung einer
„Deutschen Engagementstiftung“ einen konkreten Zeitplan vorzulegen und
darauf zu achten, dass auch kleine, lokale Initiativen für Fördermittel
antragsberechtigt sind und diesen – wo nötig – Hilfestellungen bei der
Antragseinreichung gewährt werden; b. eine dauerhafte Finanzierung von
Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements statt zeitlich befristeter
Programmfinanzierung als zweite Säule der Engagementpolitik etabliert
wird; c. eine auskömmliche Ausstattung der Stiftung gewährleistet wird
und dazu die bislang in Rede stehende, jährliche Zuweisung von 35 auf 50
Millionen Euro erhöht wird; d. eine nachhaltige Förderstruktur für
Mittlerorganisationen entwickelt wird und damit niederschwellig,
verlässlich und strukturell Engagement gefördert wird, anstatt
Projektgelder ausschließlich mit aufwendigen Antragsverfahren zu
vergeben; e. eine Stiftung sich an den Zielen der neu vorzulegenden
Engagementstrategie orientiert;
4. Die Engagementstiftung
sollte die Chancen der Digitalisierung zur Förderung von Engagement
nutzbar machen und a. lokale Engagement-Marktplätze in Zusammenarbeit
mit den Freiwilligenagenturen entwickeln, die eine direkte Kommunikation
von Vereinen und Freiwilligen ermöglichen, um zusammenzufinden; b. eine
„Toolbox“ und technische Beratung für Engagierte etablieren, in der
Freiwillige z. B. selbstentwickelte Applikationen austauschen und up-
oder downloaden können; c. eine Förderdatenbank einrichten, die alle
Möglichkeiten auflistet, wofür sich Organisationen des
bürgerschaftlichen Engagements um Fördermittel bewerben können,
inklusive einer niedrigschwelligen Hilfestellung für Antragsteller (z.B.
Chat-Support);
5. das Gemeinnützigkeitsrecht in der Hinsicht
zu novellieren, dass a. für gemeinnützige Organisationen und ihre
Unterstützerinnen und Unterstützer Rechtssicherheit und Transparenz
hergestellt werden (vgl. Antrag „Gemeinnützigkeit braucht
Rechtssicherheit statt politischer Willkür“, BT-Drs. 19/7434); b.
geprüft wird, ob der Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Absatz 2
AO) um weitere Zwecke ergänzt bzw. präzisiert werden muss, die eindeutig
darauf ausgerichtet sind, die „Allgemeinheit auf materiellem, geistigem
oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“;
6. eine Reform
des Stiftungsrechts nach §§ 80ff. BGB vorzulegen, die u.a. folgende
Eckpunkte vorsieht: a. Verpflichtung zur Eintragung von Stiftungen in
ein neu zu schaffendes, öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister
mit Publizitätswirkung; b. rechtliche Vereinfachung der Zusammenlegung
oder Zulegung von Stiftungen; c. „Business Judgement Rule“ auch für
Vorstandsmitglieder von Stiftungen, um die persönliche Haftung von
Stiftungsvorständen an die Regelungen anderer Körperschaften
anzugleichen; das Genossenschaftsrecht und dessen Wechselwirkungen mit
sonstigen, insbesondere landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften
dahin zu überprüfen, ob und ggf. wie eine genossenschaftliche
Kooperation von Bürgerinitiativen und Kommunen – ggf. unter Mitwirkung
der Länder – in gesamtgesellschaftlich herausragenden Einzelfällen
sichergestellt werden kann, ohne in das genossenschaftliche
„Demokratieprinzip“ insgesamt einzugreifen;
8. ein
Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau im bürgerschaftlichen Engagement
vorzulegen, das u.a. folgende Punkte berücksichtigt: a. Zu prüfen, an
welchen Stellen und in welchem Umfang für kleine Initiativen und
Organisationen bürgerschaftlichen Engagements eine Hilfestellung, z. B.
bei Versicherungsfragen, Datenschutzfragen oder der Umsetzung der
EU-Geldwäscheverordnung angesiedelt werden kann; b. Überprüfung von
Gesetzen und Verordnungen auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundsatz der
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; c. eine
Inklusions-Regelung, die Menschen mit besonderem Förderbedarf ohne große
förderrechtliche Zugangsbarrieren Unterstützung gewährt;
9.
digitales Engagement, wie z.B. die Bereitstellung von Kreativinhalten
unter freier Lizenz (Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Musik) oder offener
und freier Software (FOSS), den Freifunk oder die Mitarbeit in freien
Wissensprojekten wie digitalen Enzyklopädien, Archiven, Karten und
Datenbanken zu stärken und a. in den Katalog der Gemeinnützigkeitszwecke
nach § 52 Abs. 2 AO aufzunehmen; b. Daten, Statistiken oder
Bildmaterialien öffentlicher Einrichtungen des Bundes zur
Wiederverwendung unter freier Lizenz nach den Prinzipien der Open Data
bereitzustellen; c. Leuchtturm- und Best-Practice-Beispiele digitalen
Engagements auszuzeichnen (z. B. im Rahmen des Deutschen
Engagementpreises) und zu fördern (z. B. im Rahmen einer möglichen
„Deutschen Engagementstiftung“);
10. Lernen durch Engagement
gezielt zu fördern, d.h. a. „Service-Learning“ an Schulen und
Hochschulen zu fördern und dabei Erfahrungen aus den Pilotinitiativen zu
berücksichtigen, z. B. im Rahmen von Programmen einer möglichen
Engagementstiftung; b. ein Konzept vorzulegen, wie alle jungen Menschen
erreicht und Lust auf Engagement gemacht werden kann;
11.
Anerkennung von Engagement zu stärken und dabei folgende Gesichtspunkte
zu beachten: a. eine Verbesserung der Anrechnung von
Engagement-Leistungen für Studium und Ausbildung bzw. als
Zusatzqualifikation in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbänden; gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine
bundesweit gültige Engagement-Karte einzuführen, mit der Vergünstigungen
z. B. in Theatern, Schwimmbädern oder Museen möglich sind.
12.
ein Maßnahmenpaket vorzulegen, um die Sichtbarkeit von
bürgerschaftlichem Engagement von Menschen aus Einwandererfamilien zu
erhöhen, v.a. a. Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche
Organisationen (NDO) in die Ausgestaltung von Förderprogrammen und
-richtlinien einzubinden und sie als Zielgruppe in der Förderung
ausdrücklich zu benennen; b. die strukturelle Förderung von
Migrant*innenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen (NDO) aus
Bundesmitteln sukzessive in die Regelförderung wie bei anderen
zivilgesellschaftlichen Organisationen zu überführen und somit neben
einer laufzeitbegrenzten Programmförderung auch eine langfristige
Strukturförderung zu ermöglichen. Dabei muss beachtet werden, dass sie
nicht nur im sogenannten „Integrationsbereich“ sondern auch als Träger
von Regelangeboten berücksichtigt werden; c. auch kleine und neue
migrantische und neue deutsche Initiativen und Vereine durch die
Abschaffung von Zugangsbarrieren zu unterstützen; d. „Service Learning“
auch in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zu berücksichtigen (vgl. Forderungspunkt 10.);
13.
individuelle Hürden für Engagement abzubauen und dabei folgende Punkte
zu berücksichtigen: a. zeitpolitische Maßnahmen auszubauen, die
Vereinbarkeit von Beruf, Familie und sonstigem Privatleben mit
Engagement verbessern, z. B. Freistellungsregeln oder
Sonderurlaubsgesetze in Absprache mit den Ländern; b. die
Anrechnungsregeln von Aufwandentschädigungen auf
Grundsicherungsleistungen gemäß § 11b SGB II zu prüfen und bspw. so zu
flexibilisieren, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Tätigkeiten auch jährlich anstatt monatlich veranschlagt werden können
(Jahresfreibetrag); c. in § 3 Nr. 26 EStG die steuerfreie
Ehrenamtspauschale an die Höhe der Übungsleiterpauschale anzugleichen;
d. Fort- und Weiterbildungen, die für die Ausübung von
bürgerschaftlichem Engagement notwendig sind, mit Zuschüssen zu fördern.
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