Engagementoffensive jetzt – Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördern

Der Bundestag wolle beschließen:
 
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
 Bürgerschaftliches Engagement ist das Fundament einer funktionierenden Demokratie und lebendigen Zivilgesellschaft. Engagement bereichert das Leben vieler Menschen und ist häufig ein zentraler Aspekt und Ankerpunkt im Leben. Dabei sind die Formen bürgerschaftlichen Engagements so bunt und facettenreich wie unsere Gesellschaft selbst. Kultureinrichtungen, Rettungs- und Sanitätsdienste, Technisches Hilfswerk (THW), freiwillige Feuerwehren, Vereinssport, Natur- und Tierschutz, Menschenrechtsorganisationen, Friedensbewegungen, Frauenrechtsinitiativen, Jugendverbände, Nachbarschaftshilfe, Gewerkschaften und vieles mehr wären ohne das freiwillige Engagement von über 30 Millionen Menschen in diesem Land nicht möglich.
 Nach zehn Jahren brauchen wir eine echte Engagementstrategie und klare politische Verantwortung
 Gute Engagementpolitik darf jedoch keine Politik warmer Worte sein, sondern muss reale Unterstützung in Form von Taten folgen lassen. Die Engagementstrategie der Bundesregierung ist nun fast zehn Jahre alt und in vielen Punkten bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Sie gleicht einem Flickenteppich von nebeneinander laufenden Programmen in diversen Ministerien, die unkoordiniert direkt oder indirekt Engagement fördern und deren Wirkungen zum großen Teil nicht einmal evaluiert werden (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN BT-Drs. 19_9528). Zum zehnten Jubiläum sollte die bestehende Strategie daher grundlegend erneuert werden und konsequent auf die systematischen Herausforderungen im Engagementbereich, z. B. demografische und digitale Entwicklungen, ausgerichtet werden. 
 Um die Umsetzung der Engagementstrategie künftig sicherzustellen, ist für eine klare politische Verantwortung und stärkere Sichtbarkeit von Engagementpolitik zu sorgen. Hierzu gibt es in einigen Bundesländern bereits Vorbilder, wie etwa das Amt der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft in BadenWürttemberg.  Bei der Gründung einer „Deutschen Engagementstiftung“ muss geklärt sein, welche Aufgabenstellung und Finanzkraft diese besitzen und welche Rolle sie innerhalb der engagementpolitischen Gesamtstrategie des Bundes spielen soll. Nur dann kann sie auch die effektive neue Förderungsstelle für strukturelle, niederschwellige und unbürokratische Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement sein, die tatsächlich benötigt wird. Es gibt, wie nachfolgend beschrieben, eine Reihe von Sachverhalten, die für eine erfolgreiche Engagementpolitik entscheidend sind. Sollte die Große Koalition ihre Planungen zur Stiftungsgründung noch verwerfen, wäre sie in der Pflicht ohne Zeitverzug darzulegen, wie sie stattdessen jenen Anforderungen gerecht werden will. Ohne eine klare Zuordnung der Maßnahmen zu einer Koordinierungsinstanz droht eine in die Breite wirkende Engagementpolitik Stückwerk zu bleiben.
 
Rechtliche Rahmenbedingungen für Engagement verbessern
 Bürgerschaftliches Engagement braucht passende, rechtssichere und unbürokratische Organisationsformen. Dafür sind ein engagementfreundliches Gemeinnützigkeits-, Stiftungs- und Genossenschaftsrecht entscheidend. 
 Die derzeitige Situation zeigt aber eine hohe Rechtsunsicherheit für gemeinnützige Organisationen, die um den Status ihrer anerkannten Gemeinnützigkeit bangen, da einige Parteien und Fraktionen Druck auf die autonome Finanzverwaltung ausüben und ihre Entscheidungen infrage stellen (siehe www.neuesdeutschland.de/artikel/1113081.deutsche-umwelthilfe-peta-unbequeme-gemeinnuetzigkeit.html; blog.campact.de/2019/03/attac-urteil-trifft-jetzt-campact/).  Stiftungen leisten in Deutschland viel für das bürgerschaftliche Engagement. Dennoch haben sie mit wachsenden Herausforderungen zu kämpfen, z. B. dem niedrigen Zinsniveau, der schwierigen Akquise von Freiwilligen oder unnötiger Bürokratie (vgl. u. a. www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/hoheinflation-und-niedrige-zinsen-machen-stiftungen-zu-schaffen-14946544.html; www.stiftungen.org/presse/mitteilung/stiftungen-finden-schwerer-engagierte-fuer-gremien.html). Die geplante Novelle des Stiftungsrechts muss Herausforderungen aufgreifen und Lösungsmöglichkeiten bieten. Engagement organisiert sich nicht zuletzt auch in vielen Genossenschaften. Diese stehen oft vor der Frage, wie ziviles Engagement und öffentliche Hand zusammenarbeiten können, z. B. zur Rettung lokaler Begegnungsorte. Genossenschaftsrecht und kommunale Verordnungen sollten sich ergänzen und die Gründung kommunal bedeutender Genossenschaften ermöglichen anstatt sie zu behindern.
 Viele Initiativen klagen zudem über zu hohen Bürokratieaufwand für Freiwillige (vgl. www.lbe.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lbe/ppt/roebke_buerokratie_und_be-2.pdf). Auch hier haben die Regierungsfraktionen in einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages versprochen, „bestehende Regelungen [zu] entbürokratisieren“ (S. 118).
 Engagement in einer digitalen Welt
 Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche des menschlichen Lebens und verändert genauso die Möglichkeiten und Tätigkeiten im Engagement. Die Regierungskoalitionen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart zu prüfen, „wie ein „Zivilgesellschaftliches Digitalisierungsprogramm“ für ehrenamtliches Engagement ausgestaltet und auf den Weg gebracht werden könnte“ (S. 48). Bisher liegen hierzu aber keine Ergebnisse vor.  Digitale Plattformen bieten eine völlig neue Chance, Vereine und Initiativen mit interessierten Menschen zusammenzubringen. Aber nicht nur die Mittel und Wege zum Engagement verändern sich, sondern ein ganz neuer Bereich von „digitalem Engagement“ wächst stetig – sei es als Autorin der Wikipedia, Freifunker, Programmiererin von Open Source Software usw. Die immer weitreichenderen digitalen Möglichkeiten und Engagementformen verursachen jedoch auch Herausforderungen: Neben der nötigen Infrastrukturabdeckung (Internetbandbreite, Mobilfunknetze) und Hardware braucht es Expertise im Umgang mit digitaler Technik, Schulungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit und vieles mehr. Auf diese Potenziale und Herausforderungen muss die Engagementpolitik der Bundesregierung eine hohe Priorität legen.
 
Engagement lernen – lernen durch Engagement
 
Ein wichtiger Ort, um jungen Menschen Engagement näher zu bringen, sind Schulen und Hochschulen. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler gibt an, dass der Anstoß für ihre freiwillige Tätigkeit durch die Schule kam (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Zivilgesellschaft_KONKRET_NR6.pdf). Wer sich schon früh engagiert, neigt auch im späteren Leben dazu, es wieder oder weiterhin zu tun. Zudem können in Schulen alle Kinder und Jugendlichen, auch aus eher engagementfernen Haushalten, erreicht werden. Schulen und Hochschulen sollten Orte werden, an denen junge Menschen kennenlernen, wo und wofür sie sich engagieren können und ihnen hierzu auch der Raum gewährt wird. Dafür sollten die Freiräume im Rahmen der Ganztagsschule genutzt und „Service Learning“ gefördert werden. Wenn eine Klasse sich in Biologie z. B. mit den Auswirkungen von Plastik im Meer beschäftigt und dann selbst eine Müllsammelaktion organisiert, wenn Grundschulkinder Lesen lernen und dann einen Lesenachmittag im benachbarten Seniorenheim ermöglichen: Möglichkeiten einer gewinnbringenden Verzahnung von Bildung und Engagement sind zahlreich. Hier muss dringend das Potenzial stärker ausgeschöpft werden.
 Persönliches Engagement für alle ermöglichen 
 
Am Ende sind es immer die unterschiedlichen Menschen vor Ort, die Engagement leisten: Eine junge Mutter, die im Sportverein als Jugendtrainerin arbeitet, ein Auszubildender, der in der freiwilligen Feuerwehr mitanpackt, usw. Das muss ermöglicht und unterstützt werden. Dabei gilt es, insbesondere Menschen in verschiedenen Lebenslagen Engagement zu ermöglichen. Dazu sind inklusive, finanzielle aber auch zeitliche Rahmenbedingungen von Bedeutung. Wir brauchen zeitpolitische Maßnahmen, die durch eine flexible Vollzeit mehr Raum für bürgerschaftliches Engagement neben dem Job geben. 
 Aber auch Ehrenamtspauschalen sind eine wichtige Frage, wenn wir Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln – wie z.B. Alleinerziehende oder junge Menschen, die nicht von ihren Eltern unterstützt werden können – für Engagement gewinnen wollen. Klar ist: Freiwilliges Engagement muss freiwilliges Engagement bleiben und darf nicht zu verdeckter Erwerbsarbeit führen. Aber Aufwandsentschädigungen in begrenzter Höhe können in bestimmten Bereichen eine angemessene Wertschätzung sein. Entsprechend ergibt bspw. die historisch gewachsene Diskrepanz zwischen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen keinen Sinn.

Ebenso sind die Verfahren der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Engagement auf Leistungen nach SGB II zu hinterfragen. Viele Menschen mit Migrationshintergrund engagieren sich, ihre Arbeit ist in einigen Engagementbereichen aber noch weit unterrepräsentiert bzw. in der Öffentlichkeit oft weniger sichtbar. Engagementpolitik in einem Einwanderungsland muss auch die besonderen Bedarfe verschiedener Zielgruppen in den Blick nehmen und das Potenzial von Migrant*innen-Organisationen oder den Neuen Deutschen Organisationen (NDO), die Nachkommen aus Migrantenfamilien und von Geflüchteten repräsentieren, berücksichtigen. Sie tragen wesentlich dazu bei, insbesondere die Teilhabe von Menschen aus Einwandererfamilien zu verbessern. Gleichzeitig muss sich Engagement stärker für Menschen aller Herkunft öffnen und kultureller Austausch unterstützt werden.
 
 
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
 
1. zehn Jahre nach der letzten Engagementstrategie im Jahr 2020 eine neue Engagementstrategie mit klaren Prioritäten und ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmen vorzulegen und im Erarbeitungsprozesses eine Evaluation der bisherigen Strategie und eine breite Beteiligung von Vereinen und Zivilgesellschaft vorzusehen. Die Strategie sollte dabei u.a. folgende Ziele berücksichtigen: a. Ermöglichung von Engagement für alle, d.h. Partizipationsungleichgewichte für oft unterrepräsentierte Gruppen (Arbeitslose, Frauen in Führungspositionen und politischen Mandaten, Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen und Senioren, Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen mit Beeinträchtigungen etc.) auszugleichen; b. Prävention gegen Extremismus und Radikalisierung; c. Entwicklung von Bildungseinrichtungen zu Engagementorten und Verbesserung der Bildung zu Engagement („Service Learning“); d. Unterstützung von Engagement in strukturschwachen Regionen sowie in den neuen Bundesländern; e. Anerkennungskultur für Engagement verbessern; f. Weiterentwicklung der Freiwilligendienste, u.a. mit einem deutlichen Aufwuchs der Plätze in den Freiwilligendiensten; g. reagierende Maßnahmen auf Veränderungen des Engagements  (z. B. durch demografischen Wandel) und jüngere Formen des Engagement (z. B. digitales Engagement); h. Verpflichtung zur Evaluation der Maßnahmen und Wirkung der Strategie als Ganzem.;
 
2. eine Position innerhalb der Bundesregierung zu schaffen, die für die notwendige Koordination der Engagementpolitik zuständig ist und die Bedeutung dieses wichtigen Themas herausstellt und Sichtbarkeit erhöht;
 
3. für die geplante Einrichtung einer „Deutschen Engagementstiftung“ einen konkreten Zeitplan vorzulegen und darauf zu achten, dass auch kleine, lokale Initiativen für Fördermittel antragsberechtigt sind und diesen – wo nötig – Hilfestellungen bei der Antragseinreichung gewährt werden; b. eine dauerhafte Finanzierung von Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements statt zeitlich befristeter Programmfinanzierung als zweite Säule der Engagementpolitik etabliert wird;  c. eine auskömmliche Ausstattung der Stiftung gewährleistet wird und dazu die bislang in Rede stehende, jährliche Zuweisung von 35 auf 50 Millionen Euro erhöht wird; d. eine nachhaltige Förderstruktur für Mittlerorganisationen entwickelt wird und damit niederschwellig, verlässlich und strukturell Engagement gefördert wird, anstatt Projektgelder ausschließlich mit aufwendigen Antragsverfahren zu vergeben; e. eine Stiftung sich an den Zielen der neu vorzulegenden Engagementstrategie orientiert;
 
4. Die Engagementstiftung sollte die Chancen der Digitalisierung zur Förderung von Engagement nutzbar machen und  a. lokale Engagement-Marktplätze in Zusammenarbeit mit den Freiwilligenagenturen entwickeln, die eine direkte Kommunikation von Vereinen und Freiwilligen ermöglichen, um zusammenzufinden; b. eine „Toolbox“ und technische Beratung für Engagierte etablieren, in der Freiwillige z. B. selbstentwickelte Applikationen austauschen und up- oder downloaden können; c. eine Förderdatenbank einrichten, die alle Möglichkeiten auflistet, wofür sich Organisationen des bürgerschaftlichen Engagements um Fördermittel bewerben können, inklusive einer niedrigschwelligen Hilfestellung für Antragsteller (z.B. Chat-Support);
 
5. das Gemeinnützigkeitsrecht in der Hinsicht zu novellieren, dass  a. für gemeinnützige Organisationen und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer Rechtssicherheit und Transparenz hergestellt werden (vgl. Antrag „Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür“, BT-Drs. 19/7434); b. geprüft wird, ob der Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Absatz 2 AO) um weitere Zwecke ergänzt bzw. präzisiert werden muss, die eindeutig darauf ausgerichtet sind, die „Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“;
 
6. eine Reform des Stiftungsrechts nach §§ 80ff. BGB vorzulegen, die u.a. folgende Eckpunkte vorsieht: a. Verpflichtung zur Eintragung von Stiftungen in ein neu zu schaffendes, öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister mit Publizitätswirkung; b. rechtliche Vereinfachung der Zusammenlegung oder Zulegung von Stiftungen;  c. „Business Judgement Rule“ auch für Vorstandsmitglieder von Stiftungen, um die persönliche Haftung von Stiftungsvorständen an die Regelungen anderer Körperschaften anzugleichen; das Genossenschaftsrecht und dessen Wechselwirkungen mit sonstigen, insbesondere landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften dahin zu überprüfen, ob und ggf. wie eine genossenschaftliche Kooperation von Bürgerinitiativen und Kommunen – ggf. unter Mitwirkung der Länder – in gesamtgesellschaftlich herausragenden Einzelfällen sichergestellt werden kann, ohne in das genossenschaftliche „Demokratieprinzip“ insgesamt einzugreifen; 
 
8. ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau im bürgerschaftlichen Engagement vorzulegen, das u.a. folgende Punkte berücksichtigt:  a. Zu prüfen, an welchen Stellen und in welchem Umfang für kleine Initiativen und Organisationen bürgerschaftlichen Engagements eine Hilfestellung, z. B. bei Versicherungsfragen, Datenschutzfragen oder der Umsetzung der EU-Geldwäscheverordnung angesiedelt werden kann; b. Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundsatz der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; c. eine Inklusions-Regelung, die Menschen mit besonderem Förderbedarf ohne große förderrechtliche Zugangsbarrieren Unterstützung gewährt;
 
9. digitales Engagement, wie z.B. die Bereitstellung von Kreativinhalten unter freier Lizenz (Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Musik) oder  offener und freier Software (FOSS), den Freifunk oder die Mitarbeit in freien Wissensprojekten wie digitalen Enzyklopädien, Archiven, Karten und Datenbanken zu stärken und a. in den Katalog der Gemeinnützigkeitszwecke nach § 52 Abs. 2 AO aufzunehmen; b. Daten, Statistiken oder Bildmaterialien öffentlicher Einrichtungen des Bundes zur Wiederverwendung unter freier Lizenz nach den Prinzipien der Open Data bereitzustellen; c. Leuchtturm- und Best-Practice-Beispiele digitalen Engagements auszuzeichnen (z. B. im Rahmen des Deutschen Engagementpreises) und zu fördern (z. B. im Rahmen einer möglichen „Deutschen Engagementstiftung“);
 
10. Lernen durch Engagement gezielt zu fördern, d.h.  a. „Service-Learning“ an Schulen und Hochschulen zu fördern und dabei Erfahrungen aus den Pilotinitiativen zu berücksichtigen, z. B. im Rahmen von Programmen einer möglichen Engagementstiftung; b. ein Konzept vorzulegen, wie alle jungen Menschen erreicht und Lust auf Engagement gemacht werden kann;
 
11. Anerkennung von Engagement zu stärken und dabei folgende Gesichtspunkte zu beachten: a. eine Verbesserung der Anrechnung von Engagement-Leistungen für Studium und Ausbildung bzw. als Zusatzqualifikation in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden; gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine bundesweit gültige Engagement-Karte einzuführen, mit der Vergünstigungen z. B. in Theatern, Schwimmbädern oder Museen möglich sind.
 
12. ein Maßnahmenpaket vorzulegen, um die Sichtbarkeit von bürgerschaftlichem Engagement von Menschen aus Einwandererfamilien zu erhöhen, v.a. a. Migrant*innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen (NDO) in die Ausgestaltung von Förderprogrammen und -richtlinien einzubinden und sie als Zielgruppe in der Förderung ausdrücklich zu benennen;  b. die strukturelle Förderung von Migrant*innenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen (NDO) aus Bundesmitteln sukzessive in die Regelförderung wie bei anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu überführen und somit neben einer laufzeitbegrenzten Programmförderung auch eine langfristige Strukturförderung zu ermöglichen. Dabei muss beachtet werden, dass sie nicht nur im sogenannten „Integrationsbereich“ sondern auch als Träger von Regelangeboten berücksichtigt werden; c. auch kleine und neue migrantische und neue deutsche Initiativen und Vereine durch die Abschaffung von Zugangsbarrieren zu unterstützen; d. „Service Learning“ auch in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu berücksichtigen (vgl. Forderungspunkt 10.);
 
13. individuelle Hürden für Engagement abzubauen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen: a. zeitpolitische Maßnahmen auszubauen, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und sonstigem Privatleben mit Engagement verbessern, z. B. Freistellungsregeln oder Sonderurlaubsgesetze in Absprache mit den Ländern; b. die Anrechnungsregeln von Aufwandentschädigungen auf Grundsicherungsleistungen gemäß § 11b SGB II zu prüfen und bspw. so zu flexibilisieren, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auch jährlich anstatt monatlich veranschlagt werden können (Jahresfreibetrag); c. in § 3 Nr. 26 EStG die steuerfreie Ehrenamtspauschale an die Höhe der Übungsleiterpauschale anzugleichen; d. Fort- und Weiterbildungen, die für die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement notwendig sind, mit Zuschüssen zu fördern.
 

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