PRESSESTATEMENT zum Kinderkrankengeld
14.01.2021 | In dieser beschlossenen Form sind die Kinderkrankentage ein klarer, aber auch längst überfälliger Fortschritt. Denn erwerbstätige Eltern sind seit Pandemiebeginn erheblich belastet. Jetzt gilt es schnell zu klären, welche Nachweise die Eltern bringen können oder müssen. Denn sie hangeln sich schon seit Wochen durch den Lockdown.
Schlecht an der Änderung beim Kinderkrankengeld bleibt natürlich, dass Privatversicherte und viele Selbstständige leer ausgehen. Auch fährt die Bundesregierung weiter nur auf Sicht: je nach Lauf der Dinge werden die 20 Tage schnell aufgebraucht sein und dann wird wieder nachgebessert werden müssen. Ich frage mich sowieso, warum die heutige Lösung nicht schon Mitte Dezember getroffen wurde. Dort hatte die Regierung noch an der Elternentschädigung nach Infektionsschutzgesetz herumgedoktert – um sich jetzt für sein neues Modell zu preisen..
Die bisherige Elternentschädigung nach Infektionsschutzgesetz ist leider sehr unzureichend. Bund und Länder machen leider keine Angaben zur bisherigen Inanspruchnahme. Es spricht einiges dafür, dass diese ausgesprochen bescheiden ausfällt. Nun aber gibt es aber über das Kinderkrankengeld Unterstützung für erwerbstätige Eltern, ohne dass Homeoffice als Betreuungsvariante gewertet wird. Gut auch, dass der Anspruch besteht, wenn die Kinder auf behördliche Empfehlung hin nicht eine Kita besuchen.“
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