PRESSEMITTEILUNG: Wortbruch Giffeys bei Gute-Kita-Gesetz

08.12.2020 | Zur aktuellen Berichterstattung über eine Verlängerung der Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik: Bundesfamilienministerin Giffey hat beim Gute-Kita-Gesetz Wortbruch begangen. Entgegen ihrer Ankündigungen hat die Regierung keine finanzielle Vorsorge für eine Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes über 2022 hinaus getroffen. Im Finanzplan des Bundes findet sich nichts dergleichen. Darüber versucht sie hinwegzutäuschen. Besonders kritikwürdig daran ist die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium weiter den Eindruck erwecken soll, die Verlängerung sei von Seiten des Bundes eingepreist. Solch unseriöses Vorgehen schwächt die Glaubwürdigkeit einer Ministerin. Das kann auch die ohnehin schon schwierigen Bund-Länder-Verhandlungen für den Ausbau der Schulkindbetreuung belasten. Es wäre ein herber Rückschlag, sollte der im Koalitionsvertrag verankerte Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter scheitern. Es ist nicht das erste Mal bei Franziska Giffey, dass schlagzeilenträchtige Ankündigungen später keinen Bestand haben. So war es beim Bundesprogramm Fachkräfteoffensive oder bei den Freiwilligendiensten. Zum Gute-Kita-Gesetz hatte sie mehrfach öffentlich erklärt, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister für eine Verlängerung der Gute-Kita-Gelder im Rahmen der Finanzplanung des Bundes zu sorgen. Noch in diesem September erweckte ihr Ministerium in einer Pressemitteilung den Eindruck, auch in der Finanzplanung bis 2024 seien Gelder vorgesehen: „Mit dem Bundeshaushalt 2021 und dem Finanzplan bis 2024 steht der Bund den Ländern gegenüber zu seiner Zusage, das Gute-KiTa-Gesetz finanziell zu unterstützen, die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern“, heißt es darin. Tatsächlich existieren nur allgemeine Absichtserklärungen der Regierung, die keinerlei Verbindlichkeit besitzen. Wir fordern, die Gute-Kita-Gelder über 2022 hinaus sicherzustellen.

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