Kleine Anfrage: Evaluation des Qualifizierungschancengesetzes
11.02.2020: Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigte eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt soll die Beratung nicht mehr nur Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sondern auch mehr Beschäftigten, um sie im digitalen Wandel vor drohendem Jobverlust zu bewahren. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit einfacher zugänglich werden. Auch für Erwerbstätige, die Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker), soll es eine solche Förderung geben. Insgesamt bedeuten diese Änderungen eine deutliche Ausweitung der Zielgruppen. Auch Betriebe bekommen die Möglichkeit, sich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten zu lassen und ggf. Unterstützung für betriebliche Weiterbildung zu erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4948).
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