Grüner Antrag: Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
18.11.2020 | Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist entscheidend für unsere offene und plurale Gesellschaft und bei der Bekämpfung Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. In ihrem aktuellen Jahresbericht stellt die ADS fest, dass die Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle stetig anwächst. Das gilt insbesondere für Fälle rassistischer Diskriminierung (vgl. Jahresbericht der ADS, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/Shared-Docs/Downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2019.html).
Die ADS ist bisher ein – separierter – Teil des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie ist damit keine eigenständige Behörde, sondern eine selbständige, fachlich unabhängig arbeitende Organisationseinheit des BMFSFJ. Die fehlende Unabhängigkeit in den Bereichen Personal und Haushalt beschränkt mittelbar dennoch die EU-rechtlich geforderte fachliche Unabhängigkeit der ADS.
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