Grüner Antrag: Sozialversicherungswahlen reformieren – Demokratische Beteiligung sicherstellen
16.09.2020 | Der Staat setzt den Rahmen für die Selbstverwaltung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Er sorgt so dafür, dass die unterschiedlichen Interessenlagen in einem demokratischen Prozess zu einem Ausgleich gebracht werden können. Die Durchführungsverantwortung obliegt den Selbstverwaltungsgremien. In ihnen wird der Interessenausgleich zwischen den Nutzenden sozialer Leistungen, den Beitragszahlenden und den jeweiligen Leistungsträgern organisiert.
Die soziale Selbstverwaltung ist Ausdruck innerer Demokratie. Über sie bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber über Beschlüsse mit, die unmittelbaren Einfluss auf die Leistungserbringung und die Versorgungsstrukturen haben. Die Gremien der Selbstverwaltung wählen etwa die hauptamtlichen Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherungsträger. Sie stellen Haushaltspläne fest, fällen strategische Richtungsentscheidungen, richten Widerspruchsausschüsse ein oder wählen ehrenamtliche Versicher-tenberaterinnen und -berater.
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