Grüner Antrag für Wirtschaftshilfen, die schnell, unkompliziert und zuverlässig helfen

02.032021 | Nach einem Jahr COVID-19-Pandemie und mehreren Monaten im Lockdown ist die wirtschaftliche Situation bei vielen betroffenen Unternehmen extrem kritisch. Viele UnternehmerInnen haben aufgrund der Corona-Maßnahmen seit Wochen und Monaten mit Umsatzausfällen zu kämpfen oder mussten ihren Betrieb vollständig schließen.
Die Bundesregierung hat im Verlauf der Pandemie einige Hilfsprogramme ins Leben gerufen, die Unternehmen bei der Bewältigung der Schließungen und der damit verbundenen Umsatzausfälle unterstützen sollen. Zu Beginn der Krise erhielten Betroffene die sogenannte Soforthilfe, dann die Überbrückungshilfe I und die Überbrückungshilfe II. Beim Lockdown im November 2020 wurde den Unternehmen die Novemberhilfe in Aussicht gestellt, im Dezember 2020 einigen die Dezemberhilfe und anderen die Überbrückungshilfe III, die nun bis Juni 2021 gilt. Alle Programme waren zeitlich befristet, hatten unterschiedliche Zugangsbedingungen und Entschädigungssystematiken. Teilweise hatten sie erhebliche Ungleichbehandlungen je nach Aufstellung eines Betriebes zur Folge. Gerade für sogenannte Mischbetriebe, wie beispielsweite Brauereigaststätten, ist auch weiterhin die Ungleichbehandlung eine existenzielle Frage und führt zu einer Schieflage, die es zu beseitigen gilt. Letztlich konnten, mit Ausnahme der Soforthilfe, alle Programme erst mit erheblicher Zeitverzögerung beantragt und ausgezahlt werden. Die Komplexität und wechselnden Konditionen der Hilfen haben in der Wirtschaft für viel Verwirrung, Missverständnisse und Frustration gesorgt. Das größte Problem für die Unternehmen sind jedoch die massiven Verzögerungen bei der Auszahlung der Hilfen. So konnten EinzelhändlerInnen, FriseurInnen und andere, die seit Mitte Dezember 2020 geschlossen haben, überhaupt erst seit dem 10.02.2021 einen Antrag auf die Überbrückungshilfe III stellen.

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