Grüner Antrag „Containern von Lebensmitteln erlauben und entkriminalisieren“
27.01.2021 | Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll retten, sollen nicht bestraft werden. Der ethische und rechtliche Widerspruch zwischen dem Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung einerseits und der Kriminalisierung des sogenannten Containerns andererseits muss aufgelöst werden. Der Strafbarkeit von Personen, die weggeworfene Lebensmittel zum Eigenverbrauch oder zur Weitergabe an gemeinnützige Organisationen bzw. Verteilstellen mitnehmen, kann ohne Eingriff in Grundlagen des Eigentumsschutzes und zivilrechtliche Grundsätze durch eine neue Möglichkeit des Absehens von Strafe oder der Straffreierklärung im Strafgesetzbuch abgeholfen werden. Als Zwischenlösung sollen die Richtlinien für das Straf-und Bußgeldverfahren (RiStBV) so ergänzt werden, dass die Staatsanwaltschaft in Fällen des Containerns grundsätzlich wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung absieht bzw. ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung grundsätzlich ablehnt. Dabei ist danach zu differenzieren, ob auch ein Hausfriedensbruch vorliegt, der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
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