Grüner Antrag: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern
16.12.2019: 15 Jahre nach Einführung der umfangreichen Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform wird „Hartz IV“ weder den Menschen noch den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht.
Trotz einer insgesamt guten konjunkturellen Lage und niedrigen Arbeitslosenzahlen ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Bereich des SGB II weiterhin hoch und verfestigt. Über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen verfügt über keinen Schul- und Ausbildungsabschluss und viele haben seit Jahren keine oder nur unregelmäßig Erwerbsarbeit ausgeübt. Bei der Arbeitsförderung und Beratung ist deshalb ein Perspektivwechsel dringend notwendig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB II sind so auszugestalten, dass eine Beratung auf Augenhöhe und eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Arbeitsförderung darf im SGB II nicht allein auf schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern muss soziale Teilhabe und die individuelle Unterstützung entsprechend den Stärken und Schwächen der Menschen in den Blick nehmen. Nur so werden für die Menschen, die lange arbeitslos sind, neue nachhaltige Perspektiven eröffnet. Die Beschäftigten in den Jobcentern sind in ihrer Arbeit mit sich widersprechenden Anforderungen konfrontiert. Einerseits müssen sie der gesetzlichen Aktivierungslogik gerecht werden, indem sie die Arbeitslosen in der Umsetzung ihrer Eigenbemühungen kontrollieren und im schlimmsten Fall sanktionieren. Dies kann dem Anspruch an eine vertrauensvolle Beratung jedoch völlig entgegenstehen und erschwert das individuelle Engagement der Fachkräfte für die Betroffenen.
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