Kleine Anfrage: Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen
10.12.2019: Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, um gleichberechtigt am Leben teilhaben zu können. Wenn jemand beispielsweise einen Rollstuhl benötigt oder Assistenz, um einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können, dann müssen diese Teilhabeleistungen von den Sozialleistungsträgern finanziert werden. Je nachdem, was wofür benötigt wird, und teilweise auch je nach Ursache der Beeinträchtigung sind unterschiedliche Träger zuständig.
Alle Sozialleistungsträger müssen Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre Rechtsansprüche informieren und beraten (§ 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I). Bei manchen Trägern funktionieren nach Ansicht der Fragesteller die Beratung sowie die Beantragung und Gewährung von Leistungen reibungslos. Immer wieder aber schildern Bürgerinnen und Bürger Abgeordneten der fragestellenden Fraktion, dass sie die nötigen Teilhabeleistungen erst nach langen Verfahren erhalten haben.
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