Eine neue Strategie zum Umgang mit Covid-19: Verlässlichkeit, Einheitlichkeit, Transparenz

04.12.2020 | Autor:innen-Papier | Covid-19 legt uns und unserem Land harte Beschränkungen auf. Die bislang getroffenen Maßnahmen haben in Dauer und Intensität nicht ausgereicht, um die Welle zu brechen und die Infektionszahlen ausreichend sinken zu lassen. Das Hin und Her in den letzten Monaten bei den Beschlüssen der Maßnahmen hat bei vielen Menschen, bei den Kommunen, bei Unternehmen, Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Vereinen für große Unsicherheit gesorgt. Wir müssen uns dennoch weiterhin einschränken,  und uns da, wo die Fallzahlen hoch sind, auch noch mehr Gewohntes reduzieren , um zu verhindern, dass immer mehr Menschen schwer erkranken und sogar sterben. Die guten Nachrichten über die baldige Zulassung erster Impfstoffe machen Hoffnung. Doch sie markieren vorerst nur eine wichtige Zwischenetappe, nicht jedoch das Ende der Pandemie.

Das Gesundheitssystem ist an vielen Orten bereits erheblichen Belastungen ausgesetzt. Ziel aller Maßnahmen muss es jetzt sein, dem Gesundheitssystem Entlastung zu verschaffen. Stabile Kontrolle des Infektionsgeschehens ist notwendig, um die Überlastung des Gesundheitssystems von Gesundheitsämtern bis hin zu den Intensivstationen zu verhindern, das Risiko für schwere Verläufe und Spätfolgen zu verringern und ältere Menschen und Risikogruppen so zu schützen, dass für sie Teilhabe am sozialen Leben weiter möglich ist.

Strategien mit einer Halbwertzeit von zwei Wochen reichen in dieser Situation nicht aus, sie sind sogar schädlich. Es braucht jetzt Verlässlichkeit, Einheitlichkeit und Transparenz. Es ist Zeit für eine längerfristige Perspektive. Wir schlagen dafür einen bundesweit verbindlichen Stufenplan vor, mit dem klar ist, ab wann wo welche Maßnahmen gelten. Nur Verlässlichkeit schafft Vertrauen in die nötigen Maßnahmen. Das gilt auch für alle Unternehmen, Künstler*innen und Selbständige, die von Maßnahmen betroffen und auf Hilfe angewiesen sind. Es ist ein Fehler, dass Hilfen zeitlich immer deutlich später als die auferlegten Maßnahmen gekommen sind. Wirtschaftliche Hilfen müssen zeitgleich mit den jeweiligen Pandemie-Maßnahmen kommen.

Unser Modell für einen Stufenplan ist die Basis für eine langfristige Strategie im Umgang mit Covid-19. Er soll nach Empfehlung eines Pandemierates klare Vorgaben machen für bundeseinheitliche Kriterien, um auf das lokale Infektionsgeschehen zu reagieren. Im Vergleich zur jetzigen Situation sieht der Plan frühere Eingriffsstufen vor, verlangt zum Teil konsequentere Maßnahmen, macht durch seine stärkere Differenzierung aber auch mehr Kultur, Begegnung, Gastronomie und Handel möglich, solange das lokale Infektionsgeschehen niedrig ist und kontrollierbar bleibt.

Mit unserer Strategie wollen wir durch vorausschauendes, frühes und nachvollziehbares Handeln so viel Schutz wie nötig sicherstellen und so viel Zusammensein und – wenn das wieder möglich ist – auch so viel Kultur und öffentliches Leben gewährleisten, wie möglich.

  1. 5-Stufenplan: Leben mit dem Corona-Virus

Wir brauchen Einheitlichkeit, aber nicht Gleichzeitigkeit: Einheitliche Maßnahmen, ohne dabei alle Regionen unabhängig vom konkreten Ausbruchsgeschehen gleich zu behandeln. Jede:r muss genau wissen, was gilt, wenn bestimmte Grenzen im Infektionsgeschehen überschritten werden. Die Maßnahmen müssen klar und verständlich sein. Ein Stufen- und Maßnahmenplan gibt Sicherheit und Orientierung auf lange Sicht und für unterschiedliche Phasen der Pandemie. In seinen Grundsätzen beschlossen durch  Bundestag und Bundesrat, konkretisiert durch Verordnungen der Bundesländer zeigt er auf längere Sicht, wie das Leben mit dem Corona-Virus aussieht und unter welchen Voraussetzungen auch wieder mehr gesellschaftliches Leben sicher möglich ist.

Ein solcher Plan sollte nicht von der Politik allein vorgegeben werden, sondern muss zwingend medizinische und gesundheitswissenschaftliche Faktoren sowie wirtschaftliche und soziale Folgen berücksichtigen. Ein von uns bereits seit langer Zeit geforderter interdisziplinärer Pandemierat sollte auf der Basis der weltweit gesammelten Erfahrungen im Umgang mit der Pandemie Empfehlungen sowohl hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der Indikatoren, der Unterteilung der Risikostufen und zur Wahl stehenden Maßnahmen aussprechen.

Die bisher genutzte 7-Tage-Inzidenz allein erlaubt nur eine unzureichende Lagebewertung. Sie ist von der Zahl der durchgeführten Tests abhängig und lässt wesentliche Faktoren, wie die Schwere der Krankheitsverläufe oder die Belastung des Gesundheitswesens unberücksichtigt. Sinnvoll wäre es,  mehrere Kriterien kombinieren: Die Beschleunigung des Infektionsgeschehens (R-Wert), die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Virus (7-Tage-Inzidenz) sind zum Beispiel für die Einordnung in  Risikostufen zentral. Für eine Rückkehr zu mehr gesellschaftlichem und sozialem Leben sollte die Schwere der Infektionsfolgen (z.B. Auslastung der Intensivkapazitäten) als Kriterium hinzugenommen werden. Der Pandemierat sollte deshalb eine Empfehlung aussprechen, welche Kriterien für ein umfassendes Lagebild geeignet sind, um zielgenau auf Infektionsgeschehen reagieren zu können.

Dem folgend werden fünf Risikostufen vorgeschlagen – von vereinzeltem, lokal begrenztem Infektionsgeschehen bis zur drohenden Überlastung des Gesundheitssystems. Damit jede:r Bürger:in sich schnell orientieren kann, welche Risikostufe gilt. Ein solcher 5-Stufen- und Maßnahmenplan gilt bundesweit mit verbindlichen Vorgaben, wann welche Maßnahmen zu treffen sind. Je nach Infektionsgeschehen können sich unterschiedliche Regionen in unterschiedlichen Risikostufen befinden und entsprechend regional unterschiedliche Maßnahmen gelten.

Unabhängig von der Risikostufe gilt für die Fortdauer der Pandemie die Maskenpflicht in allen öffentlichen Räumen und wo Abstände nicht eingehalten werden können, außerdem ist der Abstand einzuhalten. Entsprechende Pandemiekonzepte, mit Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln, die auf eine effektive Reduzierung des Infektionsgeschehens abzielen, sind für jedes Geschäft, jedes Restaurant, jede Schule, jede Arbeitsstätte zentral. Auch die Information und Aufklärung über AHAL-Regeln und Ansteckungsgefahren muss dauerhaft bundesweit aufrechterhalten und ausgebaut werden.

Dort, wo aufgrund der Maßnahmen Schließungen unumgänglich sind, müssen Hilfen bereitgestellt werden. Wenn Schulen oder Klassen oder andere Betreuungseinrichtungen geschlossen werden, muss eine Betreuungsgarantie gewährleisten, dass alle Kinder betreut werden, deren Eltern das ohne weitere Begründung für nötig halten. Außerdem muss gewährleistet werden, dass weder im Pflegeheim, noch im Krankenhaus oder zu Hause Menschen völlig ohne Besuch und Kontakt auskommen müssen.

Basierend auf den Empfehlungen des Pandemierates nimmt die Politik Festlegungen für die konkrete Gestaltung der Stufen, Schwellwerte und Maßnahmen vor. Ein solcher 5-Stufen- und Maßnahmenplan könnte zum Beispiel wie folgt aussehen.

Risikostufe 5

Gemessen an den aktuellen Inzidenzwerten würden sich zahlreiche Städte und Kreise heute in der höchsten, in der Risikostufe 5 (vergleichbar einer 7-Tage-Inzidenz von über 200) befinden. In dieser Stufe ist davon auszugehen, dass das Gesundheitssystem an seine Grenzen gerät und ein Kontrollverlust droht. Hier braucht es konsequentere als die gegenwärtigen Maßnahmen  und schrittweise weiterreichende Beschränkungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Mit Eintritt in Stufe 5 greifen weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen für private Haushalte sowie verbindliche Regelungen für die Arbeitgeber:innen, dafür zu sorgen, das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz durch geeignete Maßnahmen zu minimieren und überall wo möglich die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten zu lassen. Des Weiteren sind weitreichende Geschäftsschließungen (mit Ausnahmen für z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Apotheken, Optiker, Buchläden) notwendig. Falls diese Maßnahmen nicht zu einer Trendwende im Infektionsgeschehen führen, können zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote im Einzelfall möglich und nötig sein. Die Schulen und Kitas sollten insbesondere für kleinere Kinder so lang es geht mit hohem Coronaschutz in geeigneter Form geöffnet bleiben. Sollten Kita- und Schulschließungen auch bei unteren Jahrgängen unvermeidbar sein, muss eine unbürokratische Betreuungsgarantie gewährleistet werden.

Erst bei signifikanter Entspannung der Lage ist ein Rückgang auf eine niedrigere Risikostufe möglich;  also wenn die Inzidenz deutlich unter die nächste Risikoschwelle gesunken, die Beschleunigung des Infektionsgeschehens erheblich verringert und auf den Intensivstationen merkliche Entlastung zu verzeichnen ist.

Risikostufen 2 bis 4

Bei Eintritt in Risikostufe 2 (vergleichbar einer 7-Tage-Inzidenz von über 50) werden nach Möglichkeit alle Einwohner:innen in dem Risikogebiet mit Hilfe von Schnelltests getestet, um Infektionsketten zu durchbrechen und eine unbemerkte weitere Verbreitung nach Möglichkeit zu stoppen.

In den Stufen 2, 3 und 4 werden sukzessive bestehende Maßnahmen verschärft und zusätzliche eingeführt. Institutionen und Einrichtungen, wie Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie oder Sport- und Freizeiteinrichtungen können zunächst nur mit strikteren Pandemiekonzepten als in Risikostufe 1 (wie die Begrenzung von Personenzahlen) offen bleiben. Bei fortschreitendem Infektionsgeschehen sind Schließungen nicht ausgeschlossen. Auch öffentliche Veranstaltungen werden zunächst in Innenräumen beschränkt, sind aber in höheren Stufen auch unter freiem Himmel nicht mehr möglich. Für private Treffen gilt das Prinzip: Besser draußen als drinnen; besser im öffentlichen Raum mit Pandemiekonzept als zuhause ohne. Die Anzahl der Menschen in Gruppen kann fortschreitend beschränkt werden. Die Demonstrations- und Religionsfreiheit muss gewährleistet bleiben, die Ausübung kann aber mit zeitlich befristeten Auflagen eingeschränkt werden. Die sukzessive Verschärfung der Maßnahmen folgt den Empfehlungen des Pandemierates.

Risikostufe 1

In Risikostufe 1 (vergleichbar einer 7-Tage-Inzidenz von über 35) stehen Pandemiekonzepte im Zentrum der Maßnahmen. Mit ihnen wird sichergestellt, dass alle Einrichtungen Maßnahmen ergreifen, um Ansteckungen signifikant zu begrenzen. Gastronomie, Hotellerie und Kulturbetriebe, aber auch Sport und Freizeiteinrichtungen sowie Handel und Gewerbe können mit solchen Pandemiekonzepten und der Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung ihren Betrieb aufrechterhalten. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind zu schützen mit Schutzkleidung, Schnelltests, Pandemiekonzepten und Koordinierung der Besuche die Bewohner:innen vor Ansteckung. Alle Menschen sind zu gebotener Vorsicht bei Treffen im privaten Bereich und in geschlossenen Räumen aufgefordert.

Grundregeln des Stufenplans

  • Kontrollverlust verhindern, Dynamik durchbrechen

Mit Einstieg in die Risikostufe 2 werden nach Möglichkeit alle Einwohner:innen in dem Risikogebiet mittels Schnelltests getestet.

Wird in einem Kreis ein nicht nur punktuell begrenzter Anstieg der Infektionen verzeichnet, sollten auch die angrenzenden Kreise entsprechende, in diesem Kreis geltende Maßnahmen ergreifen. Sobald fünf Kreise / Städte in einem Bundesland eine Stufe erreicht haben, sollen die Maßnahmen dieser Stufe im gesamten Bundesland gelten.

Viele Menschen stecken nur einen oder keine weiteren Menschen mehr an. Aber die Situationen, in denen viele Menschen angesteckt wurden, müssen schnell identifiziert werden – ein Fokus auf Cluster bei der Nachverfolgung ist geboten.

  • Zurückstufung

Eine Reduzierung der Risikostufe und der damit verbundenen Pandemiemaßnahmen ist nur mit deutlichen Verbesserungen möglich, um Ping-Pong Effekte mit sinkenden und steigenden Infektionszahlen zu vermeiden. Es ist daher geboten, erst dann den Übergang auf das Niveau der jeweils niedrigeren Stufe einzuleiten, wenn die Inzidenz deutlich unter die jeweilige nächste Risikoschwelle gesunken, die Beschleunigung des Infektionsgeschehens erheblich verringert und auf den Intensivstationen merkliche Entlastung zu verzeichnen ist.

  • Schnelltests zielgerichtet großflächig einsetzen

Schnelltests sind eine sinnvolle Ergänzung der Teststrategie. Nicht jeder Test eignet sich gleichermaßen für jedes Einsatzgebiet. Tests mit hoher Sensitivität (Point-of-Care-Tests) sollten vor allem in risikosensiblen Bereichen, wie Krankenhäuser oder Pflegeheimen, von geschultem Personal eingesetzt werden. Mit ihrer Hilfe kann sowohl das Personal regelmäßig getestet, also auch der Besuch von Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sicher ermöglicht werden.

Heimtests mit niedrigerer Sensitivität (Public-Health-Screening Tests) eignen sich vor allem als Screening Methode in Landkreisen mit stark steigender Inzidenz und für alle Bereiche, in denen ohne Tests asymptomatische Infektionen zu zahlreichen Ansteckungen führen können (z.B. in Schulen oder ggf. vor Kultur- und Sportveranstaltungen)

Es ist richtig, dass die Bundesregierung nun dem Druck nachgegeben hat, die Produktion von Schnelltests zu fördern. Darüber hinaus braucht es jedoch eine Unterstützung für die Beschaffung für Pflege- und Altenheime und Krankenhäuser sowie Schulen. Es droht sonst ein vergleichbarer Wettlauf mit ähnlichen Folgen wie bei Maske und Schutzkleidung im Frühjahr; man sollte aus den Erfahrungen lernen und Fehler nicht wiederholen.

Die Durchführung von Schnelltests insbesondere im Alten- und Pflegebereich, darf nicht zu einer Mehrbelastung des Personals in diesen Einrichtungen führen. Der Einsatz zusätzlichen Personals, zum Beispiel von Hilfsorganisationen oder dem Katastrophenschutz ist ebenso zu prüfen wie die Schulungen für Freiwillige, beispielsweise Medizinstudierende und Freiwilligendienstleistende.

  • Digitale Möglichkeiten besser nutzen

Die Corona-Warn-App (CWA) und andere digitale Technologien sind wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Pandemie. Die CWA bleibt bislang hinter den hohen Erwartungen, die die Bundesregierung kommuniziert hat, zurück. Bekannte Mängel der App, wie beispielsweise der Umstand, dass viele Labore bis heute nicht angeschlossen sind und Testergebnisse erst verspätet oder gar nicht abgebildet werden, müssen schnellstmöglich beseitig werden.

Die User-Experience muss sich verbessern, damit mehr Menschen die App nutzen und positive Testergebnisse melden. Es gilt schnell eine Lösung zu implementieren, mit der Weiterleitungsquote positiver Ergebnisse spürbar gesteigert wird. So kann die Einwilligung bereits bei der Probenentnahme gemeinsam mit der Einwilligung in die Übermittlung des Testergebnisses vom Labor in die App eingeholt werden.

Nutzer:innen müssen sich durch die App leicht verständlich über die geltenden Regelungen und Empfehlungen zur Corona-Lage informieren können. In der App sollte zudem eine Notizfunktion bereitgestellt werden, in der schlagwortartig Informationen, Standorte und Reiseverläufe als Gedächtnisstütze eingetragen werden können. Die höchste Warnstufe muss den Zugang zu einer direkten Beratung durch eine Telefon-Hotline des öffentlichen Gesundheitsdienstes eröffnen, die soweit erforderlich, zu einem kostenlosen Test berechtigt. Zudem muss die App darüber informieren, wann  Risikokontakte stattgefunden haben.

Wir alle profitieren davon, wenn digitale Angebote wie die App von möglichst vielen Menschen genutzt werden. Deshalb müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, ein ähnliches Angebot auch über Alternativen wie Armbänder und Schlüsselanhänger bereitzustellen.

In rund drei Viertel der Fälle können die Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden, trotz Corona-App. Angesichts der Überlastung der Gesundheitsämter und anhaltender, diverser Probleme bei der analogen Kontaktverfolgung, müssen wir auch über einen Adaption der Bekämpfungsstrategie nachdenken. Hier schlagen wir vor, endlich auf die Clustererkennung zu setzen. Sprich, wenn mehrere Menschen zusammen kommen, können sie sich per QR-Code einloggen und im Falle einer Infizierung werden die Beteiligten schneller informiert.

Die Weiterentwicklung der CWA muss mit aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen Schritt halten. Mit der Ausweitung der Antigen-Schnellteststrategie brauchen wir zum Beispiel zeitnah eine Lösung, wie positive Testergebnisse aus solchen Tests, ohne PCR, Eingang in die App finden. Gleiches gilt für Positivmeldungen, die bei Tests in der Krankenhausinfrastruktur entstehen.

Viele Menschen sprechen sich weiterhin aufgrund von Datenschutzbedenken gegen die Nutzung der App aus, zudem geben viele Nutzer Testergebnisse nicht weiter. Weitere Begleitforschung kann dazu beitragen, Vertrauen zu steigern die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer weiter zu steigern.

  • Koordination mit den europäischen Nachbarn

Regionale und grenzüberschreitende Ansätze sollten möglichst europäisch koordiniert sein, um erneute Grenzschließungen zu vermeiden. Berufspendler:innen, Schüler:innen binationaler Schulen und binationale Paaren dürfen nicht unverhältnismäßig von der Pandemie getroffen werden. Maßnahmenpläne, insb. in Grenzregionen, sollten möglichst mit unseren europäischen Nachbarländern koordiniert sein. Kapazitäten in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und bei dem Personal sollten bundesweit und europaweit gesammelt werden, um mehr Informationen und bessere Ressourcen für die Planung von Vorsorge und Reaktion zu erhalten.

2.    Regelungen für Schulen und Kitas: Bildung ermöglichen und Eltern Sicherheit geben

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Mögliche Auswirkungen von Maßnahmen auf das Kindeswohl müssen definitiv immer und bei allen Maßnahmen stärker beachtet werden. Kinder brauchen sozialen Kontakt zu Gleichaltrigen und sie brauchen Bildung.

  • Quarantäneregeln kindgerecht anpassen

Das RKI muss kindgerechte Quarantäne-Leitlinien mit evidenzbasierten Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden entwickeln. Das Infektionsschutzgesetz muss diesbezüglich an die Bedürfnisse und Lebensrealitäten von Kindern berücksichtigen. Kinder von Eltern und Geschwistern zu isolieren und auf Innenräume zu beschränken ist mit dem Kinderschutz unvereinbar. Die Regeln müssen für alle Familienformen, auch Alleinerziehende, passen. Bei Anordnung von Quarantäne für Kinder muss die gesamte Familie im Haushalt unter Quarantäne gestellt werden, bei gleichzeitiger Kompensation von Lohnausfällen. Nicht erkrankte Schulkinder müssen grundsätzlich auch in Quarantäne am Unterricht teilhaben  können.

Besonderes Augenmerk gilt Kindern in Gemeinschaftsunterkünften wie Flüchtlingsheimen. Menschen, die gesetzlich verpflichtet sind, in derartigen Einrichtungen zu leben, haben es deutlich schwerer die allgemeinen Schutzvorschriften umzusetzen. Immer wieder kommt es zu pauschalen Massenquarantänen auch im Fall von wenigen Infizierten – unter ihnen zahlreiche Kinder und Jugendliche und das über mehrere Wochen. Oberstes Anliegen muss es daher sein, die Teilhabe am Unterreicht für auch diese Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Sinnvoller noch wäre es, die Unterbringung grundsätzlich zu entzerren.

  • Betreuungsgarantie

Kita- und Schulschließungen müssen mit einer Betreuungsgarantie und Lernbegleitung für alle verbunden werden, die ein solche brauchen. Auch tageweise und ohne mühseliges Antragsverfahren mit Nachweis der Systemrelevanz. Ist es Eltern unmöglich, temporär oder dauerhaft ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sollen diese an weiterhin und Kitas- und Schulen betreut werden. Das gilt insbesondere für Kinder, die zu Hause keine geeignete Lernumgebung vorfinden.

  • Stufenkonzepte mit differenzierten Maßnahmen für Schulen und Kitas

Schulen und Kitas sollen nicht pauschal geöffnet bleiben oder geschlossen werden. Vielmehr müssen das Infektionsgeschehen in Schulen und Kitas, deren unmittelbarer Umgebung und mit Blick auf deren Einzugsgebiet (Anreise von Grundschüler:innen aus der unmittelbaren Nähe oder Jugendliche aus dem gesamten Landkreis/der gesamten Stadt) sowie weiterer Faktoren wie die technische Ausstattung, räumlichen Gegebenheiten, digitale Möglichkeiten/Erfahrungen vor Ort Berücksichtigung finden. Bei den Maßnahmen muss das Kindeswohl Vorrang haben.

  • Gestaltungsfreiheit für Schulen

Wo Schule – Leitung, Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen – sich auf ein gutes, für sie passendes Konzept einigen, sollte, sofern das aus gesundheitlichen Gründen verantwortbar ist und bei Wahrung von Standards zum Bildungsangebot, Eigeninitiative honoriert und nicht behindert werden. Die Corona-Bekämpfung lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und mitdenken; nicht nur Regeln befolgen.

  • Kinder anders behandeln als Jugendliche

Für Kinder unter 12 sollen andere Regeln gelten als für die älteren. Mit dem Alter steigt auch die Fähigkeit zum selbständigen Lernen und der Betreuungsaufwand sinkt. Entsprechend können hier unterschiedliche Maßnahmen greifen. Eine Maskenpflicht für Grundschüler lehnen wir ab, zudem sollte es für sie keinen unbetreuten Fernunterricht geben.

3.    Regelungen für Risikogruppen: Sichere Teilhaben am sozialen Leben möglich machen

Geschätzt 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung gehören einer Risikogruppe an. Sie zu schützen, ist Ziel vieler Maßnahmen. Schutz der Risikogruppen geht aber nur mit Sicherung der Teilhabe. Sie zu schützen, indem sie vom öffentlichen Leben und einem sozialen Alltag mit Bewegung, Kultur und Unterhaltung praktisch ausgeschlossen werden, ist inakzeptabel.

  • In Pflegeinrichtungen

Quarantäneregelungen sollten nicht mehr gesamte Einrichtungen betreffen, sondern müssen das individuelle Risiko der Bewohner berücksichtigen. Menschen mit höherem Risiko, z.B. durch Vorerkrankungen, sind besser zu schützen. Soziale Kontakte müssen auch im Quarantänefall möglich sein und Angebote ausgebaut werden. Dafür sind Testkapazitäten und Schutzausrüstung bereit zu stellen. Einrichtungen sollen Pandemiebeauftragte ernennen, die mit der Erarbeitung, Umsetzung und Kontrolle von Pandemiekonzepten beauftragt sind. Kreise sollten regionale Kriseninterventionsteams zusammenstellen, die bei Ausbrüchen in Pflegeheimen eingreifen.

Menschen am Lebensende und deren Angehörigen und Freunden muss es frei stehen, auch ohne Schutz und Beschränkungen von der Familie Abschied nehmen zu können.

  • In der ambulanten und häuslichen Pflege

Pflegebedürfte in der häuslichen Pflege müssen für sich und pflegende Angehörige eine kostenfreie Ausstattung mit FFP2-Masken erhalten. Taxigutscheine, ausgestellt von der Krankenversicherung, ermöglichen sichere Arzt- und Therapiebesuche. Reservierte Öffnungszeiten in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden oder Bibliotheken ermöglichen sichere Teilhabe. Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V kann für die Dauer der Pandemie auf Pflegebedürftige ausgeweitet werden. Auch für die Pflege im häuslichen Setting müssen Pflege-Notfalldienste eingerichtet werden.

  • Für Erwerbstätige aus Risikogruppen

Erwerbstätigen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, z.B. aufgrund von Vorerkrankungen, erhalten mittels eines Risiko-Attests ein Recht auf Homeoffice, mobiles Arbeiten oder eine alternative Freistellung mit Lohnersatz. Die kostenfreie Ausstattung mit FFP2 Masken ermöglicht Teilnahme am öffentlichen Leben mit Selbstschutz.

4.    Regelungen für Hilfen bei wirtschaftlichen Einschränkungen

Hotellerie und Gastronomie, Reiseunternehmen und die Veranstaltungswirtschaft, Handwerksbetriebe und Messebau, Kosmetiker:innen und Künstler:innen, also Unternehmen aller Größen, Sozialunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige – die Beispiele stehen stellvertretend für Wirtschaftsbereiche und Unternehmen aller Größen, die durch die getroffenen Maßnahmen auf Hilfe angewiesen sind. Die Hilfsversprechen sind zeitnah einzulösen: Unternehmen und Selbstständige können sich nicht von Monat zu Monat hangeln. Auch sie brauchen eine Langfristperspektive mit einer schnellen, unbürokratischen Unterstützung, die auch dann greift, wenn nur regionale Einschränkungen vorgenommen werden.

Unternehmen brauchen dringend Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Es muss klar sein: solange es massive Einschränkungen gibt, solange muss auch geholfen werden. Die Hilfen sollten dabei zielgenauer gestaltet werden als im November und Dezember, d.h. sie sollten sich an den Betriebskosten und einem Unternehmerlohn statt am Umsatz orientieren.

  • Notfallhilfe

Für die gesamte Dauer des gegenwärtigen Shutdowns müssen ausreichende Hilfen sichergestellt werden, auch bei Verlängerungen. Damit die Unternehmen und Selbständigen sicher planen können, muss die Notfallhilfe zukünftig als Automatismus eintreten und auch für Unternehmen gelten, die von Schließungen im Zuge regionaler Shutdowns betroffen sind. 

Die Antragsstellung und Bearbeitung der Notfall- und Überbrückungshilfen muss zeitnah und digital sichergestellt werden. Die Abschlagzahlungen von 5.000 – 10.000 Euro müssen umgehend kommen.

Bei der November-Notfallhilfe und ihrer Verlängerung im Dezember muss zunächst sichergestellt werden, dass für den Fall einer kompletten Betriebsschließung 100 Prozent Erstattung der Betriebskosten (Sachkosten und verbleibende Personalkosten) plus für Selbstständige und Kleinstunternehmen die Auszahlung eines Unternehmerlohns in Höhe von 1.200 Euro abgedeckt sind. Gleichzeitig werden zu viele Unternehmen außen vor gelassen, die indirekt betroffen sind. Auch für diese darf es nicht erst ab Januar, sondern schon für November und Dezember angemessene Hilfen geben. Für den Fall einer Verlängerung der Beschränkungen im Jahr 2021 bzw. regionaler Shutdowns ist eine insgesamt zielgenauere Ausgestaltung vorzunehmen. Ein Unternehmerlohn und hundertprozentige Erstattung der Betriebskosten sind hier zentrale Eckpfeiler.

Die Hilfen müssen unbürokratischer gestaltet werden: Unternehmen müssen bei starken saisonalen Schwankungen das ganze Jahr als Referenzwert nehmen können, bisher ist dies nur für Solo-Selbständige und Neugründungen umgesetzt. Bei vielen Kulturschaffenden liegen die Einkommensnachweise für das letzte Jahr noch nicht vor. Damit auch sie schnelle Hilfe bekommen, muss für sie die Möglichkeit bestehen, eine rechtsverbindliche Selbstauskunft über den Umsatz des letzten Jahres oder den Umsatz 2018 anzugeben.

  • Überbrückungshilfen verbessern

Für alle Unternehmen, die jetzt er erhebliche Umsatzausfälle haben, aber von den Novemberhilfen und ihrer Verlängerung nicht erfasst sind, muss es auch bessere Konditionen geben. Verbesserungen sind dringend nötig, damit betroffene Unternehmen nicht mehr durchs Raster fallen. Die Überbrückungshilfe muss so überarbeitet werden, dass sie auch eine rückwirkende Erstattung für November und Dezember ermöglicht.

Auch bei den Überbrückungshilfen müssen Antragsstellung, Bearbeitung und Auszahlung endlich zeitnah und digital sichergestellt werden. Hier schlagen wir eine bessere Einbindung der Finanzämter vor. Zudem sollen Beiträge unter 5.000 Euro  ohne Steuerberater:in beantragt werden können und pauschale Abschlagzahlungen jeweils am Monatsanfang erfolgen.

Die verbesserten Konditionen sollen u.a. umfassen:

  • Die erstattungsfähigen Kosten müssen erweitert werden. So sollte z.B. die Personalkostenquote bei den erstattungsfähigen Betriebskosten erhöht werden. Bisher können die Personalkosten pauschaliert mit 20% der Fixkosten abgerechnet werden.
  • Den Unternehmer:innenlohn: Wir fordern die Auszahlung eines Unternehmer:innenlohns von 1.200 Euro auch rückwirkend für Selbständige und Kleinstunternehmer:innen (bis 10 Mitarbeiter:innen), sowie eine Übernahme der Kosten für Krankenkassenbeiträge für Soloselbständige. Die von Bundesfinanzminister Scholz in Aussicht gestellten max. 5.000 Euro von 25 Prozent bis Juni 2021 sind viel zu wenig und können auch nur beantragt werden, wenn keine anderen Überbrückungshilfen in Anspruch genommen werden.
  • Der monatliche Maximalzuschuss von bisher 50.000 Euro muss deutlich erhöht werden, um auch größeren Unternehmen angemessen zu helfen.
  • Der Veranstaltungswirtschaft sollte mit einem Schutzschirm, der die nicht mehr stornierbaren Kosten für bereits geplante Veranstaltungen ersetzt, Sicherheit für einen Neustart gegeben werden.
  • Die Zuschüsse müssen unbürokratischer gestaltet werden, u.a. durch die Möglichkeit längerfristiger Abrechnungen, zumindest für die Kleineren in halbjährlichen oder ganzjährlichen Zeiträumen.

Wir fordern eine einheitliche Praxis der Länder für Rückforderungen von zu viel gezahlten Hilfen: Die Unternehmer:innen müssen aktiv zur Rückzahlung aufgefordert werden, mit der Rückzahlung erledigt sich dann auch eine weitere rechtliche Verfolgung.

  • An die Zukunft denken: Modernisierungshilfen einführen, betriebliche und öffentliche Investitionen beschleunigen

Zuverlässig Hilfe in der Not zu geben, das muss auch weiterhin ein zentraler wirtschaftspolitischer Pfeiler bleiben. Doch gleichzeitig braucht es einen Blick nach vorne, aus der Krise hinaus. Nach Monaten der Krise muss auch die Frage gestellt werden, wie die einzusetzenden öffentlichen Gelder sowohl Arbeitsplätze und Unternehmen sichern, als auch Wirtschaft und Arbeitsmarkt zukunftsfest machen können. Deshalb sollten die Hilfen so ergänzt werden, dass sie Unternehmen bei der digitalen, ökologischen und sozialen Modernisierung unterstützen. Deswegen sollen die Überbrückungshilfen für geeignete Branchen durch Modernisierungshilfen ergänzt werden. Da, wo Unternehmen pandemiebedingt ihre wirtschaftliche Tätigkeit reduzieren mussten, kann jetzt mit kluger Förderpolitik die Zeit genutzt werden, Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zuzulassen. Damit kann schon jetzt ein sanfter Impuls für eine nachhaltige und schrittweise konjunkturelle Erholung und Steigerung der Resilienz gesetzt werden.

  • Unternehmen müssen jetzt Unterstützung erhalten können für die digitale, ökologische und soziale Modernisierung ihrer Betriebsanlagen oder ihrer Geschäftsmodelle. Im Bereich Bauen können das Förderungen für den Umstieg auf digitale Planungs- und Genehmigungserfahren und schnellere Sanierungen sein, in der Industrie eine bessere Förderung für Energieeffizienz, Digitalisierungsschritte in der der Kreislaufwirtschaft oder der Aufbau neuer Recycling-Anlagen. Damit Beschäftigte auf die Herausforderungen einer sich wandelnder Arbeitswelt vorbereitet sind, braucht es eine massive Stärkung von Qualifizierung und Weiterbildung. Solche Modernisierungshilfen sollen die Überbrückungshilfen ergänzen.
  • Bestehende Förderprogramme, die dazu beitragen können, dass Unternehmen in die eigene ökologische, digitale und soziale Modernisierung investieren, müssen schneller genutzt werden, um einen nachhaltigen Weg aus der Krise zu unterstützen. Für solche Hilfen braucht es ein Fast-Lane-Verfahren: schnellere Genehmigungen, höhere Anreize durch abgesenkte Eigenkostenanteile bzw. Kofinanzierungsverpflichtungen. Das betrifft beispielsweise Programme zur Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen – vom Aufbau eines Online-Standbeins für Einzelhändler oder der Digitalisierung von Betriebsabläufe bis zum besseren mobilen Arbeiten – oder solcher mit denen jetzt und in Zukunft der Gesundheitsschutz von Kund:innen und Beschäftigten bspw. durch den Einbau von Filteranlagen gefördert wird.
  • Öffentliches Investitionsversprechen aus den ersten Konjunkturpakten endlich einlösen und damit Erholungs- und Wachstumsimpulse für Zukunftsbranchen setzen. Von der Bazooka von Finanzminister Scholz ist bisher zu wenig angekommen. Dabei würden sie jetzt einen Beitrag dazu liefern können, dass Bewegung in den Nachhaltigkeitsbranchen entsteht. Die Bundesregierung muss hier endlich Tempo machen und mit langfristigen Investitionen Planungssicherheit für die Wirtschaft schaffen. Es braucht eine verlässliche Perspektive für den ökologischen und digitalen Aufbau. Daher streiten wir für ein Investitionsprogramm von 500 Milliarden Euro über die kommenden 10 Jahre. 

5.    Information ist der Schlüssel

Für den Erfolg aller Maßnahmen, für die Akzeptanz aller Regeln sind Information und Kommunikation das A & O. Wenn sich aber nur knapp 50 Prozent der Menschen gut informiert fühlen und die Akzeptanz vieler Maßnahmen seit dem Frühjahr beständig sinkt, muss uns das alarmieren. Wir brauchen mehr und  bessere Kommunikation, die gezielt verschiedenen Zielgruppen adressiert.

  • Informations- und Aufklärungsoffensive

Ein großer Teil der Infektionen findet im privaten Bereich statt. Hier muss mehr für die Akzeptanz der Regeln geworben und über die Verbreitungswege und Gefahren aufgeklärt werden. Wir brauchen eine Aufklärungsoffensive des BMG und der BZgA und Informationskampagnen in verschiedenen Sprachen jenseits der klassischen Medien. Zusätzlich braucht es zielgruppenadäquate Kommunikation von Unterstützungsangeboten.

Für die Akzeptanz der Maßnahmen ist es unabdingbar, dass getroffene Maßnahmen, die mit erheblichen Einschränkungen verbunden sind, plausibel und nachvollziehbar begründet werden.

  • Pandemie erforschen – Pandemierat einrichten

Nach wie vor wissen wir in zentralen Fragen zu wenig über das Virus und seine Verbreitung. Vor allem, wie sehr sich das Virus bereits in der Gesellschaft ausgebreitet hat. Diese Information ist aber grundlegend für Bewertung der Pandemielage im Land, wenn man nicht im Nebel stochern will. Das RKI muss dafür eine langfristige, repräsentative Prävalenzstudie auflegen. Zudem brauchen wir Wirkungsforschung, die evaluiert, ob die Informations- und Aufklärungskampagnen ihr Ziel erreichen.

Und wir brauchen endlich einen unabhängigen, wissenschaftlichen Pandemierat, der Bundestag und Bundesregierung interdisziplinär berät. Neben der Virologie, Epidemiologie und Gesundheitswissenschaften (Public Health) sollen insbesondere auch weitere Sozialwissenschaften, Psychologie, Medienwirkungsforschung, Wirtschaftswissenschaften,  Rechtswissenschaften,  Bildungswissenschaften, Sicherheitsforschung sowie  Klima-  und  Nachhaltigkeitsforschung vertreten sein.

Das Papier im PDF-Format gibt`s hier:

Verwandte Artikel

23.09.2019: Es ist extrem ärgerlich, dass Bayern rund die Hälfte der Bundesgelder für Beitragsbefreiungen abzweigt. Denn auch in Bayern müsste noch viel mehr Geld in die Kita-Qualität gesteckt werden. Leider nutzt aber auch Bayern den zentralen Webfehler des Bundesgesetzes aus:...

13.11.2019: Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder muss die Qualität stimmen   Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss: Wir unterstützen...

06.01.2020: Zu den Aussagen von Ministerin Giffey zur Kita-Finanzierung erklärt Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss: „Wenn der Bund über 2022 hinaus die Kita-Qualität wirklich fördern will, dann muss das Geld aber auch gezielt dafür ausgegeben werden. Dann sollte in Giffeys Paket auch...

07.02.2020: Die Landesgruppen-Chefin der bayerischen GRÜNEN im Bundestag Ekin Deligöz bekam am heutigen Freitag die Bayerische Verfassungsmedaille in Silber von Landtagspräsidentin Ilse Aigner verliehen. Ilse Aigner begründete die Ehrung: „Wir danken Ekin Deligöz für ihr langjähriges politisches Engagement sowie für...

wir befinden uns ohne Zweifel in schwierigen Zeiten, die Politik und Gesellschaft in unserem Land herausfordern und wir alle arbeiten im Moment auf ein Ziel hin: diese Krise zu überwinden. Aber im Schatten dieser Situation dürfen andere wichtige Themen nicht...

02.04.2020 : Zur Veröffentlichung der Ergänzungen der Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes für das Jahr 2019 erklären Ekin Deligöz, Obfrau im Rechnungsprüfungsausschuss, und Dr. Tobias Lindner, stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses: Die große Koalition leistet sich regelmäßig Vergaberechtsverstöße, mangelhafte Organisationsuntersuchungen und fehlende Personalbedarfsermittlungen, riskante Bewirtschaftungen oder unzulängliche Kontrolle....

14.04.2020 von Manuela Rottmann, MdB, Ekin Deligöz, MdB und Andreas Krahl, MdL (Bayern).  „Deutschland hat viermal so viele Intensivbetten wie Italien,“ und ähnlich lauten die Überschriften, die in diesen Tagen Mut machen sollen. „Deutschland hat zu viele Krankenhausbetten, eine zu...

Das Corona-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens verlangt unserer Gesellschaft viel ab. Wissenschaft und Forschung sind davon nicht ausgenommen. Forschende arbeiten fieberhaft an Lösungen zur Bewältigung der Pandemie. Gleichzeitig hat der Shutdown auch Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen...

Am 08. Mai war es soweit: Premiere des ersten digitalen Salon der Kinderrechte. Zusammen mit dem Journalisten Joachim Türk habe ich zum Thema „Kinder im Netz, Chancen und Risiken in Zeiten von Corona“ diskutiert, Fragen beantwortet und Lösungen aufgezeigt. Viel...

Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen hat zusammen mit der Fachhochschule Erfurt Anfang April die Online Befragung „Thüringer Familien in Zeiten von Corona“ durchgeführt. Über 3000 Fragebögen wurden ausgewertet, die von Eltern ausgefüllt wurden. Zusammen mit Carsten Nöthling, Geschäftsführer DKSB Thüringen und...

Keine anstehende Termine vorhanden

Grüne Links: