Grüner Antrag: Jetzt liefern – Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorlegen
18.12.209: Unternehmen tragen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt-und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland aber auch in den internationalen Lieferketten immer wieder zu Rechtsverstößen. Rechtstreue Unternehmen werden beschädigt, wenn einzelne Unternehmen internationale Standards oder die jeweiligen nationalen Vorgaben nicht einhalten. Deshalb ist es äußerst wichtig, mit klaren und umsetzbaren Regelungen dafür zu sorgen, dass (die für uns in Europa selbstverständlichen) Standards in den Bereichen Menschenrechte, Ökologie und Soziales auch wirklich umgesetzt werden. Ein sozial-ökologischer Rahmen, der die Pflichten von Unternehmen konkretisiert sowie die Folgen bei Verstößen regelt, muss an verschiedenen Ebenen ansetzen: verbindliche Sorgfaltspflichten, Berichtspflichten und effektive Sanktionen. Hierauf hatte die antragstellende Fraktion bereits in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hingewiesen (u. a. auf BT-Drs. 18/10255 v. 09.11.2016, BT-Drs. 18/10038 v. 19.10.2016).
Verwandte Artikel