Kleine Anfrage: Abgerufene Mittel aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbauim Freistaat Bayern
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband können zum einen Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 15 Mio. Euro. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollte es bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s geben – von diesem Ziel ist Deutschland weitentfernt.
Aufbauend auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/2275 wird die Bundesregierung befragt.
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