Antrag: Kurzarbeitergeld Plus einführen
22.04. 2020 Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Kriseninstrument, das auch während der Corona-Pandemie entscheidend dazu beiträgt, Massenentlassungen zu verhin- dern. Deshalb war es richtig, die Beantragung von Kurzarbeitergeld zeitlich be- fristet bis 31.12.2020 zu erleichtern. Es ist zudem zu begrüßen, dass die Sozial- partner in etlichen Branchen Verantwortung übernehmen und das Kurzarbeiter- geld für ihre Beschäftigten tariflich aufstocken.
Handlungsbedarf besteht weiterhin in Branchen und Unternehmen ohne tarifliche Regelungen, denn hier führt das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Net- tolohneinbußen von bis zu 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind). Gerade in niedrig entlohnten Berufen und/oder bei hohen Wohnkosten kommen die Beschäftigten mit 60 oder 67 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind von heute auf morgen auf aufstockende Grundsicherung angewiesen. Selbst bei einem mittleren Nettoeinkommen von 2.100 Euro im Monat beträgt das Kurzarbeitergeld bei „Kurzarbeit Null“ (Reduzierung der Arbeitszeit auf null) nur 1.260 Euro, das ist nur knapp über der Grenze, bis zu der Alleinstehende mit Ar- beitslosengeld II aufstocken können.
Das Kurzarbeitergeld muss deshalb verbessert werden. Es soll für kleine bis mitt- lere Einkommensbereiche angehoben werden. Wer wenig verdient, erhält dann im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld. Das ist notwendig, damit die Menschen aufgrund der Corona-Pandemie nicht in die Armut abgleiten. Ein ver- bessertes Kurzarbeitergeld reduziert zudem den Anstieg der Anträge auf aufstockendes Arbeitslosengeld II und entlastet damit die Jobcenter.
Den ganzen Antrag lest ihr hier:
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