Wege bahnen statt Hürden bauen – Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In den letzten Jahren sind viele Schritte auf dem Weg zu mehr Teilhabe für behinderte Menschen zurückgelegt worden. So sind die Bedürfnisse behinderter Menschen stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt; zunehmend äußern sich auch Menschen mit Behinderung in eigener Sache – und werden damit auch wahrgenommen. Diese Fortschritte sind entscheidend dem durch die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erzeugten Handlungszwang und dem starken Druck durch Selbstvertretungs-Organisationen zu verdanken. Auf politischer Ebene sind wir jedoch von Gleichstellung noch weit entfernt. Dies gilt auch für den Arbeitsmarkt: Menschen mit Schwerbehinderung sind zu einem höheren Prozentsatz arbeitslos als andere Erwerbspersonen (Zweiter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016), auch bei besserer Qualifikation und trotz anhaltend guter Konjunktur. Ihre Arbeitslosigkeit dauert zudem deutlich länger an. Laut aktueller Pressemitteilung des Sozialverbandes VdK beschäftigen 38.000 der 135.500 beschäftigungspflichtigen Unternehmen, immerhin 28 Prozent, keinen einzigen schwerbehinderten Menschen: https://www.vdk.de/bayern/pages/presse/pressemitteilungen_archiv/23302/38_000_betriebe_beschaeftigen_keine_schwerbehinderten_menschen

Hierfür gibt es mehrere Gründe. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber klagen häufig darüber, dass sie die Unterstützung, die sie für die Beschäftigung behinderter Menschen benötigen, nicht oder erst nach langwieriger Suche und zähen Verhandlungen bekommen. Viele empfinden die zahlreichen verschiedenen Zuständigkeiten und Förderprogramme als undurchschaubares und undurchdringliches Dickicht (https://www.zeit.de/karriere/2017-07/inklusion-karrier-behinderte-menschen-arbeit ; Keune, Martin: Vollspast. Alexander Abasov rollt ins Berufsleben – Inklusion mit Behinderungen, Zitrusblau 2011). So haben Bund und Länder in den letzten Jahren insgesamt 40 Sonderprogramme aufgelegt, die die Einstellung schwerbehinderter Menschen allgemein oder von bestimmten Gruppen fördern (https://www.talentplus.de/foerderung/sonderfoerderprogramme/index.html).

Auch viele behinderte Arbeitslose berichten in Zuschriften sowie in Gesprächen mit Abgeordneten davon, von den Arbeitsagenturen und Jobcentern allein gelassen zu werden oder sich ihren Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt gegen diejenigen erkämpfen zu müssen, die ihn eigentlich fördern sollten. Der Bericht der Internen Revision (Revision SGB II, Bericht gemäß § 49 SGB II, Reha (Wiedereingliederung), Horizontale Revision, Juni 2018) offenbarte gravierende Mängel in der Beratung von schwerbehinderten Arbeitslosen. Dabei waren die Ergebnisse der spezialisierten Reha- / SB-Teams nur geringfügig besser als die Ergebnisse der Teams, die ohne solche Fachkräfte arbeiten. Hier ist also dringender Nachqualifizierungsbedarf erkennbar (Bundestags-Drucksache 19/8887).  Die Arbeitsverwaltung muss ihre Arbeit daher grundlegend ändern. Teilweise müssen aber auch rechtliche Rahmenvorgaben geändert werden, die nicht mehr in die heutige Arbeitswelt passen oder einem inklusiv gestalteten Arbeitsleben entgegenstehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zur beruflichen Inklusion schwerbehinderter Menschen zu ergreifen: 1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern und dazu a. Die Unterstützung von Unternehmen, die behinderte Menschen weiter beschäftigen oder neu einstellen wollen, übersichtlicher, verlässlicher und unbürokratischer zu gestalten. Hierzu sollen
 gesetzlich verankerte Leistungen an Arbeitgeber verbindlicher gestaltet werden, damit eine transparente Förderkulisse entsteht und von Anfang an klar ist, womit gerechnet werden kann; b. Die Vorschriften des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch, die eine zügige und koordinierte Bearbeitung von Anträgen gewährleisten sollen, auf Anträge von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern   auf Unterstützungsleistungen auszudehnen; c. Die Deckelung des Budgets für Arbeit aufzuheben, es zu entbürokratisieren und so auszuzahlen, dass interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht in Vorleistung gehen müssen; d. Den gesetzlichen Auftrag und die Ausstattung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit so zu erweitern, dass sie auch die Wirtschaft tatsächlich beim Abbau und Vermeiden von Barrieren beraten kann; e. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen auf 6 Prozent zu erhöhen; f. Die Ausgleichsabgabe für die Unternehmen, die trotz verbesserter Unterstützungsmaßnahmen (siehe 1.a – 1.d) deutlich weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich verlangt, spürbar zu erhöhen, um mehr Gerechtigkeit herzustellen zwischen Unternehmen, die ihrer Verantwortung nachkommen, und denen, die sich ihr verweigern; g. Die Ausgleichsabgabeverordnung so zu ändern, dass aus Mitteln der Abgabe nur noch Leistungen an behinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarkts erbracht sowie Inklusionsbetriebe, Dienste der psychosozialen Beratung und Integrationsfachdienste gefördert werden dürfen und Inklusionsbetriebe verstärkt aus Steuermitteln zu fördern; h. Auf der Website des BMAS eine Positivliste mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu führen, die deutlich mehr schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen als es ihrer Verpflichtung entspricht oder die Personen mit Schwerbehinderung beschäftigen, obwohl sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind;  i. Lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil einer Wissensgesellschaft zu akzeptieren und durch entsprechende  Rechtsansprüche auf Finanzierung und Bereitstellung personeller und technischer Unterstützung im Teilhaberecht zu fördern; 2. Die Bundesagentur für Arbeit zu arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen sowie operativen Leitlinien zur verbesserten Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verpflichten und dabei a. Schwerbehinderte Arbeitslose qualifikationsgerecht zu vermitteln und dabei insbesondere Arbeitsuchenden mit hohem Unterstützungsbedarf die gleichen Chancen auf Vermittlung zu geben wie allen anderen Arbeitsuchenden;  b. Für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf die erforderlichen Hilfen unkompliziert und niedrigschwellig bereitzustellen; c. Für die Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zwingend einen höheren Personalschlüssel einzuplanen, um genügend Zeit zu geben für das Dolmetschen in Gebärdensprache, langsameres Verstehen, Bedürfnis nach Ruhepausen etc.;  d. Sich zu einer Beratung auf Augenhöhe zu verpflichten, die die beruflichen Ziele und Wünsche der Ratsuchenden mit Behinderung einbezieht, analog zum Wunsch- und Wahlrecht im Sozialgesetzbuch IX; e. Während des Beratungsprozesses in regelmäßigen Abständen eine Kundinnen- und Kunden-Zufriedenheitsabfrage bei den behinderten Ratsuchenden durchzuführen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen zurückzumelden und so zielgruppengerechte Beratungsqualität zu sichern; f. Zur zielführenden Beratung die Mitarbeitenden von Jobcentern und Arbeitsagentur, die im Reha-Bereich eingesetzt werden, umfassend zu schulen und bevorzugt Personal mit rehaspezifischen Kenntnissen bzw. Abschlüssen einzustellen; g. Bezogen auf behinderte Menschen auf Zielvorgaben und Vermittlungsquoten für die Mitarbeitenden von Jobcenter und Arbeitsagentur zu verzichten, um eine zielführende und passgenaue Beratung und Vermittlung zu ermöglichen.


Berlin, den 4. Juni 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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