Themen­schwerpunkt Haushalts­politik

Ich freue mich, dass ich seit Beginn der 18. Wahlperiode Mitglied im Haushaltsausschuss bin.

Das Haushaltsrecht des Parlaments wird zurecht als die „Königsdisziplin“ des Parlamentarismus bezeichnet. Das parlamentarische Budgetrecht, also die Kontrolle über Einnahmen und v.a. Ausgaben des Staates, sind im Laufe der Jahrhunderte hart erkämpft worden. Es ist eine Errungenschaft der Moderne/der letzten 150 Jahre, dass die Regierenden vor den VolksvertreterInnen Rechenschaft über ihre Ausgabenwünsche ablegen müssen.

Der Bundeshaushalt hatte in 2013 ein Ausgabevolumen von ca. 310 Milliarden Euro –  es geht also um eine Menge Geld.

Meine Schwerpunkt-Themen in der Haushaltspolitik

Meine drei grünen KollegInnen und ich haben uns im Haushaltsausschuss die Zuständigkeiten für den Bundeshaushalt thematisch aufgeteilt. Wir sprechen im Fachjargon von Einzelplänen: Für jedes Bundesministerium wird das Jahresbudget in einem Einzelplan veranschlagt. Ich bin für die Einzelpläne der folgenden fünf Ressorts zuständig: Arbeit und SozialesBildung und ForschungFamilie und Jugend, Gesundheit und außerdem für das Bundespräsidialamt.

Grundsätze der Haushaltsführung

Eine Reihe von Gesetzen und Regeln schreibt vor, wie genau der jährliche Bundeshaushalt aufgestellt werden muss und was aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden darf. Denn es geht hierbei letztlich um Steuergelder, die Bürgerinnen und Bürger entrichtet haben.

Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Notwendigkeit. Was notwendige Ausgaben sind, darüber wird natürlich politisch stets gestritten… Ein steter Begleiter von HaushaltspolitikerInnen sind z.B. die Bundeshaushaltsordnung und das jährliche Haushaltsgesetz.

Das reguläre Haushaltsverfahren

Der Bundeshaushalt wird grundsätzlich jährlich aufgestellt. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr und das Haushalts-Aufstellungsverfahren findet im Herbst des Vorjahres statt. Das Bundesfinanzministerium erstellt im Frühjahr des Vorjahres einen Entwurf, der im Frühsommer vom Kabinett beraten und verabschiedet wird. Dann wird der Haushaltsentwurf dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Im Bundestag beginnen die Haushaltsberatungen dann traditionell nach der Sommerpause mit der sogenannten 1. Lesung im September. Nach dieser großen Plenardebatte wird der Haushaltsentwurf mehrere Wochen lang im Haushaltsausschuss sowie in den Fachausschüssen beraten. Im November werden politisch besonders strittige Punkte in der sogenannten „Bereinigungssitzung“ verhandelt. Danach finden die parlamentarischen Beratungen mit der 2. und 3. Lesung im Plenum ihren Abschluss. Das Haushaltsgesetz wird verabschiedet und tritt pünktlich zum neuen Haushaltsjahr in Kraft.

Hier gibt es eine genaue Erklärung zum Haushaltsverfahren 2016